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Wahlen können wie geplant ablaufen
Wahlrecht für 16- und 17-Jährige bleibt
Erfurt (lr). Nachdem heute der Thüringer Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD-Fraktion gegen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige zurückgewiesen hat, sagt Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Jugendliche sollen so früh wie möglich an den demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen teilhaben. Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass der Verfassungsgerichtshof die Teilnahme der 16- und 17-Jährigen an den bevorstehenden Kommunalwahlen nicht gestoppt hat.“
Thüringens Innen- und Kommunalminister Georg Maier (SPD): „Die heutige Entscheidung stärkt das Vertrauen der jungen Erstwählerinnen und Erstwähler in die Demokratie und schafft die notwendige Rechtsicherheit für die anstehenden Wahlen.“
Damit können die Wahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte am 15. April wie geplant ablaufen. „Es ist gut, dass in die laufenden Abläufe nicht eingegriffen werden muss“, sagt Lauinger. „So wird unnötige Verwirrung unter den Wählerinnen und Wählern, insbesondere den jüngsten, vermieden. Das ist ein wichtiges Signal für die Akzeptanz demokratischer Verfahren in unserer Gesellschaft.“