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Ministerin Werner zieht Zwischenbilanz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen

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Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute im Kabinett über die Zwischenbilanz des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen im Jahr Vier der Förderperiode 2014 bis 2020 berichtet. Im Rahmen des ESF sind in der laufenden Förderperiode bereits mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger des Freistaates gefördert und der Freistaat zukunftssicherer gemacht worden.

Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner sagte: „Der ESF ist nicht nur das wichtigste arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU. Er ist auch das einzige Instrument, mit dem direkt in Menschen investiert wird, in ihre Fähigkeiten und Kompetenzen, in Bildung, individuelle Chancen auf Beschäftigung sowie soziale Integrationsmöglichkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt der ESF-Förderung lag und liegt auch in Thüringen auf der Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen. Seit dem Jahr 2000 wurden deshalb über 121.000 Langzeitarbeitslose mit ESF-geförderten Maßnahmen bei der Rückkehr ins Erwerbsleben unterstützt. Dass die EU eine Vielzahl an Projekten in den einzelnen Regionen möglich macht, ist den Menschen in Thüringen aber zu wenig bekannt. Konkrete Inhalte und Ziele des ESF kennen gerade einmal fünf Prozent der repräsentativ befragten Thüringerinnen und Thüringer. Das wollen wir mit einer Image-Kampagne ändern. Damit zeigen wir, wie vielseitig der ESF in Thüringen eingesetzt wird, und wie die Menschen konkret von ihm profitieren“

ESF-Förderung im Freistaat Thüringen seit 1991
Im Freistaat Thüringen begann die Förderung durch den ESF im Jahr 1991. Allein seit 1994 fast sind durch den ESF etwa 2,5 Milliarden Euro an EU-Mitteln nach Thüringen geflossen, hinzu kommen über eine Milliarde Euro an Kofinanzierung.

In der aktuellen Förderperiode (2014 bis 2020) stehen dem Freistaat noch einmal fast 500 Millionen Euro von der EU zur Verfügung.

Damit wurden und werden soziale Projekte, Beschäftigung, (Berufs-)Bildung sowie Forschung und Entwicklung gefördert und damit die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unterstützt und teilweise auch erst ermöglicht.

Große Bandbreite an Förderung
Hier einige Beispiele für die Bandbreite der unterstützten Projekte:
– Maßnahmen der beruflichen und sozialen Integration und Qualifizierung, um die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen wieder her zu stellen oder zu verbessern,
– Maßnahmen, um Arbeitslose langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen,
– Förderung lokale Akteure bei der Erarbeitung von regionalen Armutspräventionsstrategien, um Armut gar nicht erst entstehen zu lassen,
– betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung von Auszubildenden,
– Schulprojekte, damit mehr Schülerinnen und Schüler erfolgreich die Schule abschließen können (in einem Teil dieser Projekte Etablierung so genannter Lern- und Personalcoaches in den Schulen, die mit Schülerinnen und Schülern arbeiten, welche oft unentschuldigt fehlen oder die Schule verweigern),
– Sicherung von Fachkräften über die Fachkräfterichtlinie,
– Verbesserung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, durch Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung.

Allein seit der Jahrtausendwende haben fast eine halbe Million Menschen in Thüringen an ESF-Projekten teilgenommen, etwa 121.000 davon waren langzeitarbeitslos.

Hintergrund
Aus dem ESF erhält der Freistaat Thüringen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 rund 499 Mio. Euro an EU-Mitteln, um Projekte zu folgenden thematischen Schwerpunkten umzusetzen:
– Förderung von nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität von Arbeitskräften,
– Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung,
– Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.

Quelle: TMASGFF

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