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Frosttemperaturen: Rutsch- und Glättegefahr im Wald
Die Wintergefahren auf Forstwegen werden oft unterschätzt. Keine Räum- und Streupflicht für Waldbesitzer
Erfurt (hs). Auch im März können Frostphasen zu einer Rutsch- und Glättegefahr im Wald führen. Dies kann insbesondere in den höheren Lagen des Thüringer Waldes, des Ostthüringer Schiefergebirges wie auch des Harzes die Forstwegebenutzung zeitweise einschränken. Darauf macht die Landesforstanstalt, mit über 200.000 ha größter Waldeigentümer im Freistaat, aufmerksam. Waldwege werden nicht gestreut, und so können sich vielerorts diese Wege in sehr gefährliche Eispisten verwandeln. „Waldwanderer und Naturfreunde sollten bei dieser Wettersituation nur die Wege begehen, die erkennbar eisfrei und damit ungefährlich sind“ empfiehlt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Steilstrecken sind unbedingt zu meiden, auch Skilangläufer sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte mit größter Vorsicht befahren. Hohlwege, durchaus häufiger im Wald anzutreffen, wirken bei Eisglätte für den Stürzenden wie eine Eisröhre. Auch hier ist größte Vorsicht geboten. „Für Waldbesitzer besteht keine Räum- und Streupflicht“, so Gebhardt abschließend. Die Räumung zugeschneiter Waldwege erfolgt ausschließlich an Hauptabfuhrachsen zur Aufrechterhaltung des Holztransports in die heimischen Sägewerke.