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Erstes Neugliederungsgesetz demnächst im Landtag
Erfurt (lr). Nachdem der Entwurf eines ersten Neugliederungsgesetzes dieser Legislatur vom Kabinett beschlossen wurde, informierten am 13. Februar 2018 Innenminister Georg Maier und Staatssekretär Uwe Höhn über die Regelungsinhalte. „Es ist gut, dass 46 Gemeinden mit Ihren Beschlüssen gemeinsam mit uns den Weg in eine moderne, zukunftsfeste Struktur gehen wollen. Es ist der Anfang weiterer notwendiger Gemeindegebietsveränderungen und ich bin zuversichtlich, dass im nächsten Gesetz noch mehr Gemeinden ihre Chance ergreifen werden“, erklärte der Innenminister. In den Gesprächen mit den Gemeindevertretern vor Ort habe ich gespürt, ergänzt Staatssekretär Höhn, dass die Bereitschaft für neue, bessere Strukturen da ist, aber oftmals die Angst vor Veränderungen hemmt. Diese müsse genommen werden und dafür sei das erste Gesetz ein gutes Beispiel.
Der Gesetzentwurf regelt 13 Neugliederungsverfahren. Betroffen davon sind 46 Gemeinden und damit 241.557 Einwohner (Stand Dezember 2016). Es ist vorgesehen, dass das Gesetz am 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Ein zweites Neugliederungsgesetz für freiwillige Gemeindeneugliederungen soll zum 1. Januar 2019 Wirksamkeit erlangen. Alle bis 31. März 2018 eingegangenen Anträge sollen damit die Möglichkeit auf einen Strukturellen Neuanfang haben. Innenminister Maier betont in diesem Zusammenhang, dass auch über den 31. März 2018 hinaus Anträge möglich sind, allerdings könne er keine Garantie dafür übernehmen, dass diese auch noch in dieser Legislatur Berücksichtigung finden.