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NSU-Untersuchungsausschuss 6/1
Ministerium erlaubte nur abgeschirmte Vernehmung
Erfurt (lr). In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 wurden drei Zeugen des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz nicht vernommen, da dem Untersuchungsausschuss die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erteilten Aussagegenehmigungen nicht weitreichend genug waren. Das TMIK hatte die Genehmigungen mit der Auflage verbunden, die Zeugen unter Anwendung der optischen Abschirmung zu vernehmen. Ebenso wurde durch das Ministerium beantragt, den Identitätsschutz durch Pseudonymisierung der Namen zu wahren. Der Untersuchungsausschuss des Landtages war hingegen der Auffassung, dass Zeugenvernehmungen grundsätzlich öffentlich zu erfolgen hätten.
Seit Februar 2015 tagt der Untersuchungsausschuss 6/1 zur Aufarbeitung der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ sowie der mit ihm kooperierenden Netzwerke zuzuordnenden Straftaten. Ziel des Ausschusses ist es, für die Angehörigen der Opfer sowie für alle Thüringerinnen und Thüringer eine gründliche und größtmögliche Aufklärung zu leisten. Diese Ziele einen alle an dem Ausschuss Mitwirkenden.
Seit Beginn der Ausschusstätigkeit arbeitet das TMIK an dieser Aufklärung mit und unterstützt jederzeit den Untersuchungsausschuss nach Kräften. Ebenso teilt das Ministerium das Anliegen des Untersuchungsausschusses, schnell Licht ins Dunkel zu bringen und die Zusammenhänge restlos aufzuklären.
Gerade mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Zeugen und der Verantwortung als Dienstherr können Aussagegenehmigungen nicht ohne weiteres blanco erteilt werden. Dem Innenministerium ist bewusst, dass in diesem Verfahren das Interesse der Öffentlichkeit an der Teilnahme am Ausschuss sehr hoch ist. Doch verfahrens- und verfassungsrechtliche Grundsätze gebieten eben auch, in Einzelfällen die Öffentlichkeit auszuschließen bzw. Zeugen nur abgeschirmt zu befragen und zu pseudonymisieren. Die wichtige Aufklärungsarbeit soll durch dieses Verfahren gerade nicht eingeschränkt werden.