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Sühl: „Städtebauförderung muss fortgesetzt werden“

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Bauminister verabschieden „Wittenberger Erklärung“ mit Forderungen an den Bund

Erfurt (lr). Thüringen stimmt auf der heute zu Ende gegangenen Bauministerkonferenz (BMK) in Wittenberg für die „Wittenberger Erklärung“. Darin stellen die Minister und Senatoren aller Bundesländer ihre Forderungen an die zukünftige Bundesregierung auf.
„Der soziale Wohnungsbau und die Städtebauförderung sind und bleiben die zentralen Aufgaben der Bauministerien. Die ‚Wittenberger Erklärung‘ ist ein starkes Bekenntnis für eine gemeinsame Wohnungsbaupolitik“, sagt Thüringens Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, heute. „Es liegt in gemeinsamen Verantwortung des Bundes, der Länder und der Kommunen für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Deshalb müssen sozialer Wohnungsbau und die Städtebauförderung auf gleichbleibend hohem Niveau fortgesetzt werden“, so Sühl weiter.

Eine besondere Rolle nehmen dabei der ländliche Raum und die kleineren Städte und Gemeinden ein. Hierhin fließen schon jetzt die Hälfte der Fördermittel aus dem Städtebau. „Wir fordern den Bund gemeinsam auf, die Förderungen über eine Milliarde Euro fortzusetzen. Das ist angemessen um auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Veränderungen und den damit einhergehenden Anpassungserfordernissen insbesondere bei der Versorgung und den sozialen Infrastrukturen reagieren zu können.“

Sorge bereite den Bauministerinnen und Bauministern zudem der Mangel an bezahlbarem Bauland. Erschwinglicher Grund und Boden ist die wesentliche Voraussetzung für den Bau bezahlbarer und geförderter Wohnungen. Deshalb bittet die Bauministerkonferenz den Bund, eine vergünstigte Abgabe der Liegenschaften für sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau neu zu regeln, die sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Zudem soll der Bund prüfen, ob die Kommunen bei der Bildung kommunaler Liegenschaftsfonds z.B. durch Bodenbevorratung unterstützt werden können.

Schließlich bekräftigt die Bauministerkonferenz ein weiteres Mal ihre Auffassung, dass eine grundsätzliche Neukonzeption der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) dringend geboten ist, um die Bestrebungen für bezahlbares Bauen und Wohnen nicht zu erschweren. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein.

Quelle: TMIL

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