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Arbeitsministerin Werner: „Digitalisierung und Arbeit 4.0 sozial verantwortlich gestalten“

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Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat über die Ergebnisse der Arbeitsmarktkonferenz „Arbeit der Zukunft in Thüringen – den Wandel gestalten!“ informiert und ein positives Fazit gezogen. Am gestrigen Mittwoch diskutierten in Weimar rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Auswirkungen von Arbeit 4.0 und zunehmender Digitalisierung.

Arbeitsministerin Heike Werner sagte: „Die Chancen, in den Thüringer Unternehmen die Digitalisierungsprozesse und die Arbeit der Zukunft sozial verantwortlich zu gestalten, sind eindeutig da. Einseitige Debatten, wie beispielsweise über den vollständigen Wegfall von Arbeitsplätzen, führen in eine Sackgasse. Es gibt eine Reihe komplexer Herausforderungen. Um diese anzugehen, ist die Beteiligung vieler Akteure notwendig. Die Konferenz war dazu ein guter Auftakt. Es gilt, die Chancen zu nutzen, ohne die Risiken zu verkennen!“

Folgende Handlungsschwerpunkte wurden auf der Konferenz herausgearbeitet:

  1. Die Digitalisierung stellt neue Anforderung an Aus- und Weiterbildung und wird als Thema in die Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung einfließen.
  2. Digitalisiertes Lernen und Arbeiten bieten auch neue Möglichkeiten, bisher benachteiligte Zielgruppen des Arbeitsmarktes durch neu gestaltete Lernformate und Unterstützungsangebote im Arbeitsprozess besser zu integrieren.
  3. Im Rahmen der in Deutschland bewährten Sozialpartnerschaft müssen Regeln und Spielräume für neue Arbeitsformen und –inhalte vereinbart werden; dazu ist eine bessere Beteiligung bzw. eine Stärkung der Mitbestimmung und Partizipation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Schlüssel.
  4. Der technologische Fortschritt bedingt einen immer schnelleren Innovationszyklus, der mit einer Verdichtung von Arbeit und hohen Arbeitsbelastungen einhergeht. Deshalb muss in den Unternehmen eine „digitale Kultur“ etabliert werden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Zeitsouveränität einräumt.
  5. Die neuen digitalen Technologien ermöglichen ganz neue Arbeitsformen und Arbeitsbeziehungen, die von den geltenden Rechtsrahmen und Sozialsystemen bisher nur unzureichend erfasst werden. Daher ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Schutzrechte wie auch der sozialen Sicherungssysteme notwendig.

Laut Werner gibt es in Thüringen viele Positiv-Beispiele, wie Digitalisierungsprozesse mit einem Mehrwert für alle Beteiligten zu organisieren sind. „Das Zusammenspiel von Mensch und Maschine ist abhängig vom Unternehmen und dem konkreten Bedarfsfall. Wenn es gelingt, diese Interaktion erfolgreich zu gestalten, kann es gewinnbringend für den Betrieb und die Beschäftigten sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können beispielsweise durch digitalisierte Aufgaben eine Aufwertung ihrer Tätigkeiten erfahren, was sich auch auf die Entlohnung auswirkt. Gleichzeitig läuft die Produktion effizienter ab. Solche Ansätze können Strahlkraft für die Entwicklung in Thüringen entfalten“, sagte Heike Werner.

Für Heike Werner sind dabei Bildung und Qualifizierung unabdingbar. „Die Arbeit der Zukunft darf keine Spaltung der Belegschaften nach Qualifikationen bedeuten. Vielmehr gilt es, Beschäftige zu unterstützen und Qualifikationserwerb so zu organisieren, dass lebensbegleitendes Lernen Realität wird. Berufliche Bildung darf nicht nach der Ausbildung oder der Berufsschule enden. Bildungsträger müssen befähigt werden, dass sie mit passgenauen Lernformaten den spezialisierten Anforderungen und kleinteiligen Inhalten gerecht werden können. Die Digitalisierung birgt also auch die Chance in sich, die berufliche Qualifizierung zu stärken und neu auszurichten“, sagte Heike Werner.

Nach Ansicht der Thüringer Arbeitsministerin spielen die Betriebsräte dabei eine entscheidende Rolle. „Durch betriebliche Mitbestimmung werden Digitalisierungsprozesse besser handhabbar. Das betrifft zum einen Fragen steigender Arbeitsverdichtung und deren Auswirkung auf die Gesundheit. Zum anderen können tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen beim Datenschutz und bei der Qualifizierung der Belegschaften sowie der Führungskräfte für einen verbindlichen rechtlichen Rahmen sorgen. Schwerpunkt muss daher sein, die betriebliche Mitbestimmung weiter zu stärken und die Betriebsräte dabei zu unterstützen, ihre Arbeit beteiligungsorientierter auszurichten“, sagte Heike Werner.

Hintergrund:

Die Arbeitsmarktkonferenz wurde vom Thüringer Arbeits- und Sozialministerium in fachlicher Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung organisiert.

Die ganztägige Veranstaltung sollte insbesondere Wirtschafts- und Sozialpartner, Betriebsräte und Unternehmen als Multiplikatoren ansprechen und sensibilisieren. Akteure und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, und Wissenschaft sowie aus Verbänden und zuständigen Behörden diskutierten in vier Fachforen u.a. über die Themen Arbeitsmarkt und betriebliche Innovation, Qualifizierung, Partizipation sowie Arbeitsschutz und neue Arbeitsformen.

Dabei standen vor allem die Belange der Beschäftigten im Mittelpunkt. Denn die mit Industrie 4.0 verbundene Produktivitätssteigerung auf der einen Seite lässt sich nur mit der Befähigung (Qualifizierung), Gesunderhaltung (Arbeitszeit/Arbeitsschutz) und Beteiligung (Mitbestimmung) der Beschäftigten auf der anderen Seite (Arbeit 4.0) erreichen.

Quelle: TMASGFF

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