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Entscheidung für Wolfshybride: Jungtiere sollen im Tierpark leben
Kooperation mit Alternativem Bärenpark Worbis geplant
Erfurt (lr). Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute die Entscheidung zum Umgang mit den Ohrdrufer Wolfshybriden verkündet. Nach gründlicher Prüfung aller Optionen soll der Versuch gestartet werden, den Nachwuchs einzufangen und in den Alternativen Bärenpark Worbis zu bringen. Gemeinsam mit Rüdiger Schmiedel, Geschäftsführer der Stiftung für Bären in Worbis, erläuterte die Ministerin die Pläne des Umweltministeriums.
„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gilt, Artenschutz und Tierschutz gleichermaßen zu berücksichtigen. Entsprechend Wolfsmanagementplan ist klar: Die Tiere können nicht bleiben. Wir gehen nun in 2 Stufen vor. Zunächst versuchen wir, den Nachwuchs zu fangen und artgerecht in Worbis unterzubringen. Sollte das nicht gelingen, werden wir trotzdem bis Februar handeln müssen. Dann wäre auch ein Abschuss nicht vom Tisch“, erklärt Anja Siegesmund und ergänzt:
„Wir hoffen sehr, das Fangen und Umsiedeln erfolgreich sind und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Bärenpark in Worbis. Er bietet besonders großräumige und naturbelassene Gehege für die artgerechte Haltung der Tiere“, sagte Ministerin Siegesmund heute in Erfurt.
Im Gehege in Worbis leben bereits Bären. Sie könnten sich zukünftig das das Areal mit den Wolf-Hybriden teilen. Mit dem Konzept der gemeinsamen Haltung von Bären und Wölfen wurden bisher sehr positive Ergebnisse erzielt.
„Wir sind von der Fachkompetenz des Bärenparks überzeugt. Er soll sich mittelfristig zur Thüringer Aufnahmestelle für Wölfe, Hybriden und Luchse entwickeln. In den nächsten Tagen werden wir einen Kooperationsvertrag unterzeichnen“, so die Ministerin abschließend.
Rüdiger Schmiedel ergänzt: „Ich freue mich, dass die Thüringer Wolf-Hybriden in unserem Park eine Zukunft haben könnten. Im Sinne des Wildtierschutzes hätten wir eine sehr gute Lösung gefunden. Zudem hätten Thüringerinnen und Thüringer zukünftig Gelegenheit, das Aufwachsen der Tiere weiter zu verfolgen.“
Für den Start von Fang und Umsiedlung der Hybriden geht es jetzt zunächst darum, dass die Obere Naturschutzbehörde/Landesverwaltungsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Umweltministerium hat aufgrund der Dringlichkeit die Zuständigkeit auf die der Oberen Naturschutzbehörde übertragen (Im Normalfall sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig).
Dort muss nun geprüft werden, ob die Genehmigung erteilt werden kann. Zudem beantragt das Umweltministerium bei den zuständigen Veterinärämtern der beteiligten Landkreise die Genehmigungen zur Fallenjagd und zur geplanten Besenderung der Hybriden und der Wölfin. Weitere Informationen finden Sie hier:
Hintergrund
Seit dem 11. 10. 2017 steht fest, dass die Thüringer Wölfin Nachwuchs hat und dass es sich um sogenannte Hybride handelt, eine Mischung aus Wolf und Haushund. Das Umweltministerium hat seitdem die Möglichkeiten einer Entnahme geprüft, die im Wolfsmanagementplan Thüringen festgeschrieben wurde. Dabei galt es sowohl Arten- als auch Tierschutz zu berücksichtigen. Der Fang und die Umsiedlung soll erfolgen, bevor die Hybriden geschlechtsreif werden und sich eigene Reviere suchen – das wäre nach Angaben von Wolfsexperten spätestens im Frühjahr soweit.
Mit der konkreten Ausgestaltung von Fang und Umsiedlung wird das Umweltministerium das damit erfahrene Lupus Institut für Wolfsmonitoring und –forschung aus Sachsen beauftragen. Lupus soll die bevorzugten Aufenthaltsgebiete des Rudels festzustellen und die Fangmaßnahmen planen. Lupus wird auch die Umsetzung der Fangversuche begleiten. Wenn die notwendigen Genehmigungen vorliegen und die Rückzugsräume der Wölfin und ihrer Jungtiere ermittelt sind, wird mit dem Fang so schnell wie möglich begonnen.