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Kabinett beschließt Anschlussfinanzierung für ThüringenForst
Erfurt (lr). Die Landesregierung hat beschlossen, die ursprünglich auf das Jahr 2022 festgelegte Zuschussreduzierung für die Landesforstanstalt um weitere drei Jahre zu strecken. Dazu wurde heute vom Kabinett ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Inhaltlich wurde darin die Weiterfinanzierung der Landesforstanstalt ab dem Jahr 2019 geregelt. Die Zuschüsse des Landes sollen von 2019 bis 2025 weiter degressiv abfallen.
Die aus dem Jahr 2012 stammende vorgegebene weitere Absenkung um 5,8 Mio. Euro ab 2019 impliziert einen Abbau von 148 Stellen und Planstellen in der Landesforstanstalt. „Die Zuführungskürzung im Gesetzentwurf folgt nun dem natürlichen Personalabgang. Der Vorstand hat zudem die Flexibilität, das Tätigkeitsfeld Hoheit im Rahmen der operativen Steuerung aus dem Forstbetrieb zu subventionieren. Das Gemeinschaftsforstamt bleibt als Organisationsmodell erhalten und die Ausbildung ist gesichert“, sagte Forstministerin Birgit Keller.
Der Gesetzentwurf unterstützt damit die vom Verwaltungsrat verabschiedeten Eckpunkte zur strategischen Ausrichtung und Finanzierung der Landesforstanstalt bis zum Jahr 2025.
Hintergrund:
Zur Erfüllung betrieblicher und hoheitlicher Aufgaben erhält ThüringenForst seit der Gründung der Landesforstanstalt Mittel aus dem Landeshaushalt. Ab 2018 werden nur noch hoheitliche Aufgaben bezuschusst. Unter die hoheitlichen Aufgaben fällt insbesondere die Forstaufsicht, die Beratung, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Maßnahmen zum Waldschutz und zur Waldpädagogik, des Waldtourismus und der Erholung im Wald.
Quelle: TMIL