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Mehr Klarheit bei Sportwetten

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Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages auf dem Weg

Erfurt (lr). Der Entwurf des Thüringer Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wurde heute (24. Oktober 2017) im Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Ein Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr erforderlich.

Mit der Änderung soll die bisherige Begrenzung der zugelassenen  Sportwettkonzessionen für die Dauer der Experimentierphase des Glücksspieländerungsstaatsvertrages aufgehoben werden. Durch eine Übergangsregelung wird damit allen Konzessions-Bewerbern, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, vorläufig die Veranstaltung von Sportwetten erlaubt. Die vorläufige Erlaubnis steht unter der Bedingung, dass der Bewerber eine Sicherheitsleistung von 2,5 Millionen Euro leistet. Zudem werden mit der Änderung zentrale Zuständigkeiten einzelner Länder für ländereinheitliche Verfahren neu bestimmt. Das ländereinheitliche Verfahren vermeidet so ein Nebeneinander von 16 Erlaubnissen für jedes einzelne Land.

Durch eine punktuelle Änderung des Staatsvertrags wird eine überfällige Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen und Klarheit für die Anbieter und beteiligte Dritte (Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und -verbände) geschaffen.  Zugleich ermöglicht die Änderung den  Glücksspielaufsichtsbehörden eine flächendeckende Untersagung nicht erlaubter Angebote.

Quelle: TMIK

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