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Länder Thüringen und Brandenburg kooperieren bei Fischereiforschung
Rahmenvertrag zur Zusammenarbeit der Länder Thüringen und Brandenburg mit dem Institut für Binnenfischerei unterschrieben
Potzdam/Erfurt (lr). Am gestrigen Freitag, 20. 10. 2017, unterzeichnete in Potsdam der Thüringer Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl den Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischereiforschung. Der Freistaat Thüringen, das Land Brandenburg und das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vereinbaren damit eine enge Kooperation bei der Binnenfischerei- und Aquakulturforschung. „Durch die Zusammenarbeit mit Brandenburg können wir gezielt Projekte in den Forschungsplan des Institutes einbringen und gleichzeitig von den Ergebnissen der Forschungsvorhaben der anderen Trägerländer des Institutes profitieren“, sagte Sühl. „Der Vertrag ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung einer umweltverträglichen Fischerei und Aquakultur in Thüringen.“
Binnenfischerei und Aquakultur fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Die Forschung auf diesem Gebiet findet daher länderspezifisch statt. Es verfügen jedoch nur einige Länder über geeignete Fachinstitutionen. Thüringen hat keine eigene Forschungseinrichtung zur Fischereiwissenschaft und bearbeitet relevante Themen bisher über Werkverträge.
Um die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union adäquat umsetzen zu können, bedarf es zunehmend einer bundesweiten Koordination der Forschungstätigkeit. Das Institut für Binnenfischerei ist hierfür ein gutes Beispiel. So haben sich die zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt schon vor geraumer Zeit zu einer engen Kooperation entschieden. Thüringen wird hier nun nachziehen.
„In Thüringen besteht großer Bedarf, verschiedene Forschungsthemen zur Fischerei zu bearbeiten. Mit dem Potsdamer Institut für Binnenfischerei haben wir nun einen renommierten wissenschaftlichen Partner an unserer Seite. Die zu erwartenden Ergebnisse unterstützen uns auch bei fischereipolitischen Entscheidungen“, so Sühl.
Die von Thüringen eingebrachten Projekte werden aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert.
Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft