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2. Entwurf Netzentwicklungsplan 2030: Landesregierung lehnt weitere Trassen ab

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Erfurt (lr). Das Kabinett hat am 10. Oktober 2017 seine Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2017-2030 und zum Entwurf des dazugehörenden Umweltberichts 2017-2030 beschlossen. Thüringen lehnt, wie bereits in der Stellungnahme zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans, insbesondere die Vorschläge der Netzbetreiber für zusätzliche Erdkabelübertragungsleitungen und den Bau einer weiteren Hochspannungsfreileitung durch Südthüringen strikt ab. „Thüringen leistet bereits viel für eine gelingende Energiewende. Wir setzen uns weiterhin für eine faire Verteilung der Lasten ein. Einzelne Regionen dürfen beim Netzausbau nicht übermäßig hoch belastet werden“, erklärt der Staatssekretär im Infrastrukturministerium Dr. Klaus Sühl.

Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Bau einer weiteren 380-kV-Trasse ab Schalkau (Landkreis Sonneberg) in den Raum Grafenrheinfeld wird von der Landesregierung strikt abgelehnt: „Eine Trasse durch das Heldburger Unterland würde die vielfältige Thüringer Natur- und Kulturlandschaft übermäßig belasten“, begründet Sühl.

Der Freistaat fordert stattdessen eine Kapazitätserhöhung der bereits bestehenden „Thüringer Strombrücke“. Die von den Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang neu vorgeschlagenen Varianten des Trassenverlaufs über Remptendorf (Saale-Orla-Kreis) werden gleichermaßen abgelehnt.

In den betroffenen Regionen werden derzeit die durch die Übertragungsnetzbetreiber vorgestellten Planungen für die Hochspannungsgleichstromübertragungsvorhaben „SuedLink“ und „SuedOstLink“ intensiv diskutiert.

Das wurde unter anderem in den sogenannten Antragskonferenzen im Rahmen der Bundesfachplanung deutlich. Die Thüringer Landesregierung hat auch hierzu jeweils eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und eigene Trassenkorridorvorschläge eingebracht.

Im Entwurf des Netzentwicklungsplans wird über diese Hochspannungsgleichstromübertragungsvorhaben hinaus durch die Netzbetreiber ein zusätzlicher Übertragungsbedarf ermittelt. Das könnte weitere Neubauten zur Folge haben, die möglicherweise parallel zum „SuedLink“ und „SuedOstLink“ entstehen. Auch diese Pläne lehnt die Thüringer Landesregierung ab.

Hintergrund:

Der Netzentwicklungsplan 2030 zeigt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Stromtransportnetz an Land. Anfang Mai dieses Jahres haben die vier Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2017-2030 vorge-legt. Diese hat den Entwurf des Netzentwicklungsplans geprüft und am 4. August 2017 die Prüfergebnisse gemeinsam mit dem Entwurf des Umweltberichts zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen dazu können noch bis zum 16. Oktober 2017 abgegeben werden.

Der weitere Prozess der Netzentwicklungsplanung sieht nun vor, dass die Bundesnetzagentur alle eingegangenen Stellungnahmen auswertet und den Netzentwicklungsplan bestätigt. Aus dem Netzentwicklungsplan wird später der Bundesbedarfsplan erarbeitet, der Gesetzescharakter hat.

Der Bundesbedarfsplan wiederum bildet die rechtliche Grundlage für die konkreten Vorhaben, wie z. B. die Erdkabelübertragungsleitungen „SuedLink“ oder „SuedOstLink“.

Quelle: TMIL

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