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„Langzeitarbeitslose Menschen dabei unterstützen, den Weg aus Isolation und Ausgrenzung zu finden“

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Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE) hat heute im Kabinett den Evaluationsbericht zum Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit (ÖGB)“ vorgestellt. Das Zentrum für Sozialforschung Halle, das als externes Forschungsinstitut die Evaluierung durchgeführt hat, empfiehlt die Fortführung des Förderprogramms.

Arbeitsministerin Werner sagte: „Die Erkenntnisse der Evaluation helfen uns sehr, die Wirkungen des Förderprogramms sowie der öffentlich geförderten Beschäftigung an sich genauer zu bewerten. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis, dass es einen von allen Seiten bestätigten Bedarf an öffentlich geförderter Beschäftigung gibt und sich die Förderung für sämtliche Beteiligte gewinnbringend auswirkt. Es zeigt sich vor allem, dass unser Programm an der richtigen Stelle und genau für diejenigen Menschen eine soziale Teilhabe bewirkt, die unsere Aufmerksam und Unterstützung bitter nötig haben. Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit unserem ÖGB-Programm langzeitarbeitslose Menschen dabei unterstützen, den Weg aus Isolation und Ausgrenzung zu finden, um wieder Teil der Gesellschaft zu sein. Etwa die Hälfte der ÖGB-Beschäftigten war zuvor länger als fünf Jahre und ein Viertel sogar länger als zehn Jahre arbeitslos!“ Eine Ausweitung des Förderprogramms werde auch vom Ausgang der Bundestagswahl und der Regierungsbildung auf Bundesebene abhängen. „Es ist notwendig, dass eine bundesgesetzliche Regelung zur öffentlich geförderten Beschäftigung zustande kommt. Passive Mittel für Arbeitslosengeld II müssen für aktive Arbeitsmarktpolitik und für die Finanzierung von Arbeit genutzt werden“, so die Ministerin. Dabei bremse gegenwärtig der Bund, vor allem das Bundesfinanzministerium.

Weitere Ergebnisse der Evaluierung:

  • Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht wird eine längerfristige geförderte Beschäftigung als zielführendes Instrument für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen begriffen. Damit kann wertvolles Potenzial bei den betroffenen Menschen erschlossen und genutzt werden.
  • Es gibt von Seiten der Langzeitarbeitslosen, der Jobcenter und der kommunalen Einsatzstellen einen Bedarf an Tätigkeiten innerhalb einer öffentlich geförderten Beschäftigung.
  • Die geförderte Beschäftigung ist sinnvoll, die jeweiligen Tätigkeiten erbringen einen individuellen und einen gesellschaftlichen Mehrwert.
  • Die geförderten Menschen empfinden ihre geleistete Arbeit als wertvoll für sich selbst und als sinnvoll für die soziale Gemeinschaft. Für ihre Leistung erfahren sie neben der monetären Entlohnung vor allem Anerkennung und Wertschätzung aus ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld. Sie fühlen sich wieder als Teil der Gesellschaft.
  • Es zeigt sich eine hohe Passfähigkeit zwischen den zu erfüllenden Aufgaben und den mit ihrer Bewältigung verbundenen Anforderungen einerseits und den Fähigkeiten der ausgewählten Langzeitarbeitslosen andererseits.
  • Es entstehen Mehrwertketten, die kurz-, mittel- und langfristig verschiedene Personenkreise einbeziehen und auf unterschiedlichen Ebenen wirken.
  • Für die Kommunen erweitert sich durch die Arbeit der Geförderten die Vielfalt der öffentlichen Angebote, womit häufig die Lebenssituationen von Zielgruppen, die mit anderen Angeboten nur schwer erreicht werden können (z.B. Senioren, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Alleinerziehende) verbessert werden kann.
  • Die auf längere Frist angelegten Beschäftigungsverhältnisse werden durchgängig als positiv empfunden. Gleichwohl sind die geförderten Menschen mit dem absehbaren Ende der Beschäftigung und der damit weiterhin schwierigen Zukunftssfrage konfrontiert.

Hintergrund:

Das Förderprogramm geht auf den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag zurück. Dort heißt es: „Die Koalition will Langzeitarbeitslosen und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen aktiv Möglichkeiten der Teilhabe am Erwerbsleben erschließen. Daher setzen wir uns auf Bundes- und Landesebene für einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt ein.“ Das im Oktober 2015 geschaffene Landesprogramm wird in enger Kooperation vieler Akteure umgesetzt, darunter Einsatzstellen, Jobcenter, GFAW und Regionalbeiräte der vier Thüringer Regionen.
Es ermöglicht im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes Langzeitarbeitslosen gesellschaftliche Teilhabe durch gemeinwohlorientierte Beschäftigung. Dafür stehen im Landeshaushalt jährlich 7,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung ist dabei ausschließlich auf Personen ausgerichtet, die aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit oder eines Langzeitleistungsbezugs nach dem SGB II mittel- bis längerfristig praktisch keine Chance auf Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt haben. Der Ilm-Kreis und das Altenburger Land erproben im Rahmen des Programms unter Beteiligung der Kommune, des Jobcenters, eines Trägers sowie des Landes zudem mit dem „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) ein neues Finanzierungsmodell. Bislang sind 783 Beschäftigungsplätze entstanden, die nicht nur den Betroffenen helfen, sondern auch vor Ort, in den Kommunen, zur Verbesserung des Gemeinwohls beitragen.

Quelle: TMASGFF

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