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Nächtliche Zerstörungswut, Drogen und Unfallflucht
Meldungen der Landespolizeiinspektion Suhl vom 8. September 2017
Scheiben eingeworfen – Zeugen gesucht
Ein unbekannter Täter hat in der vergangenen Nacht für erheblichen Schaden gesorgt. Er warf am 8. September 2017 gegen 1.20 Uhr mit einem unbekannten Gegenstand die Scheiben von insgesamt drei doppelflügeligen Fenstern und der Hauseingangstür eines freistehenden Einfamilienhauses in der Paul-Greifzu-Straße in Suhl ein. Als die Anwohner vom Lärm geweckt wurden und laut aus dem Fenster riefen, flüchtete der Unbekannte mit einem Moped in Richtung Judithstraße. Beschrieben werden konnte der Mann wie folgt:
- 170 bis 175 Zentimeter groß
- kräftige Statur, aber nicht dick
- Jeans, grauer Pullover, heller Rucksack
- dunkler Helm mit hellem Streifen
Die Polizei sucht nun Zeugen zu der Sachbeschädigung, bei der ca. 6.000 Euro Schaden entstand. Wer hat den Täter gesehen oder kann weitere Hinweise geben? Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 03681 369-225 bei der Polizei in Suhl.
Drogen am Steuer
In der Hauptstraße in Steinbach-Hallenberg stellten Beamte des Suhler Inspektionsdienstes am 7. September 2017 gegen 21.00 Uhr ein nicht zugelassenes Kleinkraftrad fest. Bei der Kontrolle des Fahrers bemerkten die Beamten deutliche Anzeichen für einen vorangegangenen Drogenkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest bestätigte die Vermutung, denn dieser reagierte positiv auf Cannabis. Die Blutentnahme war die Folge.
Schmierereien – Zeugen gesucht
Ein unbekannter „Künstler“ sprühte in der Zeit vom 6. September 2017, 17.30 Uhr, bis zum 7. September 2017, 17.30 Uhr, ein ca. 200 mal 50 Zentimeter großes Graffito auf beide Torflügel einer Garage in der Harzgasse in Suhl. Mit dem silbernen Schriftzug verursachte er einen Schaden von etwa 100 Euro. Zeugen, die Hinweise zum unbekannten Sprayer geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 03681 369-225 bei der Polizei in Suhl zu melden.
Ein Zettel reicht nicht aus
Ein unbekannter Fahrzeugführer stieß am 7. September 2017 in der Zeit von 17.20 Uhr, bis 17.45 Uhr, an einen PKW Honda, der auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in der Talstraße in Zella-Mehlis geparkt war. Er verursachte einen Schaden am hinteren Stoßfänger in der Höhe von etwa 300 Euro. Der Unbekannte hinterließ einen Zettel mit einer Rufnummer am Fahrzeug, jedoch stellte sich nur wenig später heraus, dass die Nummer nicht vergeben war. Eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht wurde erstattet. In jedem Fall ist ein Zettel an der Windschutzscheibe, nach dem Verursachen eines Verkehrsunfalls nicht ausreichend. Der Paragraf 142 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch gibt an, dass man „eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet“ haben muss. Diese Wartedauer richtet sich immer nach den Umständen, wie zum Beispiel die Art und Schwere des Schadens, die Verkehrsdichte, Tageszeit und die herrschende Witterung. Die Gerichte fällten zum Thema Wartezeit schon die unterschiedlichsten Urteile. Aus diesem Grund ist es immer ratsam, sofort nach dem Unfall die Polizei zu informieren, sofern der Geschädigte nicht auffindbar ist. Fahren Sie auf keinen Fall mit Ihrem Fahrzeug von der Unfallstelle, sondern ermöglichen Sie den Austausch der Personalien, damit der entstandene Schaden reguliert werden kann.