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Beamtenbesoldung wird angepasst

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Thüringer Landtag beschließt Gesetzentwurf

Erfurt (lr). Am 31. August 2017 beschloss der Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018. Mit dem Gesetz erfolgt die lineare Erhöhung der Bezüge der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom 17. Februar 2017. Finanzministerin Heike Taubert sagte dazu: „Die Beamten und Richter des Freistaates sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Deren Einkommen darf nicht hinter denen der Tarifbeschäftigten zurückbleiben. Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses setzen die Landesregierung und der Landtag ein deutliches Zeichen der Anerkennung der von den Beamten und Richtern geleisteten Arbeit“. „Mit Blick auf unsere Lehrkräfte an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule freue ich mich, dass wir für die Lehrkräfte eine Zulage von über 130 Euro zahlen können. Der Freistaat muss bei einer so wichtigen Institution weiterhin für Ausbilder konkurrenzfähig und attraktiv bleiben“, so Innenminister Georg Maier.

Das Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) und das Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes sehen gesetzlich eine regelmäßige Anpassung der Besoldung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse vor. Die Beträge der Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen werden mit dem Gesetz ab 1. Januar 2017 einheitlich um 1,8 v.H. angehoben. In einem weiteren Schritt werden die Grundgehälter zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 v.H. erhöht. Die Kosten der Besoldungsanpassungen für den Freistaat belaufen sich insgesamt im Jahr 2017 auf 25,5 Millionen Euro und 2018 auf 60,6 Millionen Euro. Den Kommunen entstehen geschätzte Kosten 2017 von 2,8 Millionen Euro und 2018 von 6,7 Millionen Euro.

Quelle: TMIK

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