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Gehörlose Menschen sollen künftig mehr Unterstützung erhalten

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Kabinett berät Einführung eines finanziellen Nachteilsausgleichs

Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE) hat heute auf der Regierungsmedienkonferenz über einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen informiert. Dieser sieht einen finanziellen Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen in Höhe von 100 Euro monatlich rückwirkend zum 1. Juli 2017 vor. Das Kabinett hat sich heute in erster Beratung mit dem Gesetzentwurf befasst.

Sozialministerin Heike Werner sagte: „Die Einführung eines Gehörlosengeldes ist eine wichtige und notwendige Unterstützung für die Betroffenen. Denn auch die rund 1.900 gehörlosen Menschen in Thüringen haben einen Mehrbedarf, der nicht von den Kassen bezahlt wird. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für das Gebärdendolmetschen. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Signal der Landesregierung, diesen Menschen ein mehr an Teilhabe zu ermöglichen. Damit schließt Thüringen auch endlich zu seinen Nachbarbundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt auf.“

Laut Werner haben gehörlose Menschen einen unvermeidbaren behinderungsbedingten Mehrbedarf, der vom Staat zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe ausgeglichen werden sollte. „Zu diesem Nachteilsausgleich sind wir auch aufgrund des Artikels 28 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Da die Bundesregierung mit dem zwischenzeitlich in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz keine finanzielle Leistung zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile geschaffen hat, wird nun auf Landesebene ein Nachteilsausgleich für alle sinnesbehinderten und damit auch für gehörlose Menschen geschaffen“, sagte Heike Werner.

Hintergrund:

Mit der Einführung eines Gehörlosengeldes werden dann erstmals alle schwer-sinnesbehinderten Menschen in Thüringen einen angemessenen finanziellen Beitrag zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen erhalten. Infolge der Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten auf alle schwer sinnesbehinderten Menschen soll der finanzielle Nachteilsausgleich zukünftig als Sinnesbehindertengeld bezeichnet werden. Deshalb wird das Gesetz künftig die Bezeichnung „Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld“ tragen.

Mit der geplanten Einführung des Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro.

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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