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Freistaat Thüringen darf nicht technischen Entwicklungen in der Verbrechensbekämpfung hinterherhinken

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Staatsvertrag zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums wurde heut in Leipzig unterzeichnet

Erfurt (lr). Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, traf sich heute (19. Juli 2017) mit seinen Amtskollegen aus Sachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt in Leipzig, um den Staatsvertrag für den Aufbau eines gemeinsamen Zentrums zur Telekommunikationsüberwachung auf den Weg zu bringen. „Leider kann ich momentan das Projekt aufgrund der Sommerpause unseres Landtages nur mit meiner Absichtserklärung befördern, werde aber meine Unterschrift nach der Information des Landtages unverzüglich nachholen. Dieses gemeinsame Projekt unserer Sicherheitskooperation Ost insbesondere zur Verfolgung schwerer Straftaten liegt mir sehr am Herzen, denn Thüringen darf nicht den technischen Entwicklungen in diesem Bereich hinterherhinken“, betonte der Innenminister.

„Wir können uns eine Verbrechensbekämpfung mit Faxgeräten nicht leisten. Ein Kommunikations- und Dienstleistungszentrum mit den modernen technischen Möglichkeiten gewinnt im digitalen Zeitalter an immenser Bedeutung“, so Poppenhäger.

Nachvollziehbar, so der Minister, seien die Bedenken der Datenschützer bei solch einem Projekt. Aus diesem Grund sei ihm schon bei der Planung des Kommunikations- und Dienstleistungszentrums die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten wichtig gewesen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben intensiv geprüft worden. Auch im weiteren Verlauf der Errichtung des Kommunikations- und Dienstleistungszentrums wird der Datenschutz mit eingebunden sein. „Mir ist wichtig, dass hier keine Informationslücken entstehen“, so Poppenhäger.

Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) soll Ende 2019 in Betrieb gehen und neben seinem Hauptsitz in Leipzig auch eine Außenstelle in Dresden bekommen. Für die fünf Bundesländer stellt das geplante Zentrum eines der bedeutendsten Ergebnisse der seit 15 Jahren bestehenden Sicherheitskooperation Ost dar. Der Aufbau des gemeinsamen Zentrums soll in 2017 beginnen und 2019 in Betrieb genommen werden. Geplant sind dann in den kommenden fünf Jahren Gesamtinvestitionen von rund 15,8 Millionen Euro. Einer Wirtschaftlichkeitsstudie zufolge, werden durch den Länderzusammenschluss in diesem Zeitraum Einsparungen in Höhe von insgesamt fast 11 Millionen Euro erzielt.

Unabhängig von der technischen Lösung bleiben Entscheidungen und Anordnungskompetenzen zur Telekommunikationsüberwachung weiterhin in der Hoheit des jeweiligen Landes. Vollzugspolizeiliche Befugnisse werden der Anstalt nicht übertragen, neue Kompetenzen nicht erteilt. Zudem werden die Daten für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert.

Quelle: TMIK

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