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Mehr Geld für Regelschullehrer
Freistaat Thüringen bringt Anhebung der Besoldung auf A13 bzw. E13 auf den Weg
Erfurt (lr). Lehrkräfte an den Thüringer Regelschulen sollen ab dem 1. Januar 2018 eine ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe von 50 Prozent der Differenz von A12 nach A13* erhalten. Die Thüringer Landesregierung geht damit einen ersten Schritt hin zur Verbesserung der Bezahlung von Regelschullehrerinnen und -lehrern in Thüringen.
Darauf haben sich der amtierende Bildungsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert, die Landesvorsitzende der GEW Thüringen, Kathrin Vitzthum, und der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann, in einem gemeinsamen Spitzengespräch geeinigt. Für diesen Schritt stellt die Landesregierung jährlich 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Dazu erklärt der amtierende Bildungsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Mit dieser Verständigung ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Thüringer Bildungslandschaft gelungen. Nach der Entfristung der DaZ-Lehrkräfte und bislang befristet eingestellter Lehrkräfte, der Anhebung des Stellenumfangs bei den Horterzieherinnen und -erziehern sowie der Verbeamtung der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer senden wir nun ein deutliches Signal der Wertschätzung an unsere Regelschullehrerinnen und -lehrer für ihre hervorragende Arbeit. Landesregierung und Gewerkschaften sind sich einig, ein wesentliches Etappenziel erreicht zu haben. Der designierte Bildungsminister Helmut Holter unterbreitete als Mitglied der Kommission ‚Zukunft Schule‘ bereits eine entsprechende Empfehlung und war an die geführten Gespräche intensiv angebunden. Er wird die weiteren Verhandlungen gemeinsam mit der Finanzministerin führen. Am Ende soll auch der zweite Schritt hin zur vollständigen Anpassung der Besoldung auf die Gehaltsstufe A13 bzw. E13 gegangen werden. Wie dieser Schritt ausgestaltet wird, ist nun mit den Gewerkschaften zu vereinbaren.“
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert ergänzt: „Damit konnten wir in diesem Jahr drei wichtige Schritte gehen, um auch in Zukunft den Bedarf an qualifiziertem Personal im Schulbereich sichern zu können. Erstens wurde die Erfahrungsstufe sechs für erfahrene angestellte Lehrerinnen und Lehrer eingeführt. Zweitens verbeamtet der Freistaat Thüringen wieder seine Lehrerschaft. Drittens konnte mit der Anhebung der Besoldung für Lehrkräfte an Regelschulen eine Lösung gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefunden werden. Dieses hatte eine amtsangemessene Alimentierung nach dem Leistungsgrundsatz gefordert.“
Die Landesvorsitzende der GEW Thüringen, Kathrin Vitzthum, erklärt: „Wir begrüßen das Ringen innerhalb der Landesregierung um eine Lösung bei der Eingruppierung der Regelschullehrerinnen und -lehrer. Die jetzt vereinbarte Zahlung einer ruhegehaltsfähigen Zulage ist ein wichtiger erster Schritt, der ohne die Kompromissfähigkeit beider Seite nicht möglich gewesen wäre. Damit sind wir unserem Ziel der Angleichung einen großen Schritt näher gekommen. Sicher, eine Schippe mehr wäre besser gewesen. Die Anerkennung der Leistung von Regelschullehrerinnen und -lehrern sowie die gleiche Bezahlung gleicher Arbeit bleibt uns daher ein großes Anliegen. Unser Ziel bleibt die volle A 13 bzw. E 13 für die betroffenen Lehrkräfte.“
Helmut Liebermann, Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes schließt: „Nach dem Beschluss zur Lehrerverbeamtung haben der amtierende Bildungsminister und die Finanzministerin für die Landesregierung nach intensiven Debatten mit den Lehrervertretungen einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan, um den Thüringer Schuldienst im Vergleich zu anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen. Die Lehrerverbände im Thüringer Beamtenbund werden hartnäckig bleiben, um das Ziel der Eingruppierung aller Regelschullehrerinnen und -lehrer in die Besoldungsgruppe A13 / Entgeltgruppe E13 so kurzfristig wie möglich zu erreichen.“
*für tarifvertraglich beschäftigte Lehrkräfte von der vergleichbaren Entgeltgruppe E11 zur vergleichbaren Entgeltgruppe E13