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TKÜ-Staatsvertrag passiert das Kabinett

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Innenminister Dr. Poppenhäger: „Landesregierung behält die volle Verantwortung über die Telekommunikationsüberwachung“

Erfurt (lr). Thüringens Innenminister Dr. Holger Poppenhäger zeigte sich heute (4. Juli 2017) in Erfurt erfreut darüber, dass das Kabinett den Weg zu einem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (kurz GKDZ) der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) frei gemacht hat.

„Die Telekommunikationsüberwachung gehört zu den unverzichtbaren Ermittlungsinstrumenten der Polizei“, erläuterte Dr. Poppenhäger, „das gilt sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch bei der Gefahrenabwehr auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes.“

Es ist noch nicht allzu lange her, dass das Telefon das einzige technische Kommunikationsmittel darstellte. Heute gibt es viele Formen elektronischer Kommunikation, die für Strafprozesse oder bei der Gefahrenabwehr relevant sein können. Dies führt auf Seiten der Polizei zu hohen Anforderungen an Personal und Technik und vor allem auch zu hohen Kosten.  Nach dem Vorbild eines entsprechenden Verbunds der norddeutschen Küstenländer wollen nun auch die Länder der mittel- und ostdeutschen Sicherheitskooperation (SiKoop) ein gemeinsames Projekt vorantreiben. Die Innenressorts der fünf Länder haben das Vorhaben zum Teil mit externen Sachverständigen, aber auch unter Einbeziehung der Finanz- und Justizressorts sowie der Landesdatenschutzbeauftragten intensiv geprüft. Das betrifft insbesondere die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben des Staatsvertrages.

Das GKDZ bereitet in Form einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts die polizeiliche Telekommunikationsüberwachung für die Trägerländer auf. Dabei werden keine Verantwortlichkeiten abgegeben.

„Ich betone das“, so der Minister, „weil in der Öffentlichkeit zum Teil der Eindruck verbreitet wird, dass sich etwas an der Einhaltung grundrechtlicher Standards oder an der Verantwortung der Landesregierung gegenüber dem Parlament ändern würde. Das alles ist nicht der Fall. Im Gegenteil wurde gerade ein Modell gewählt, das die volle Verantwortung der Landesregierung für das gewährleistet, was das GKDZ auf richterlichen Beschluss für die Thüringer Polizei und die Staatsanwaltschaften erledigt. Das GKDZ darf für die Thüringer Polizei nur solche Maßnahmen umsetzen, die nach dem für Thüringen geltenden Bundes- oder Landesrecht zulässig sind. Die Anstalt darf nicht mehr, aber sie macht es besser und billiger.“

Weil sich die fünf beteiligten Länder die Aufwendungen für Technik und Fachpersonal teilen, hat eine Wirtschaftlichkeitsprüfung allein im Bereich der Investitionen in den nächsten fünf Jahren eine gemeinsame Einsparung in Höhe von etwa 10,7 Millionen Euro prognostiziert. Mit der geplanten Inbetriebnahme des GKDZ im Jahr 2019 sinken die jährlichen Betriebskosten im Vergleich zur Länderlösung um etwa 32 Prozent. Dabei ist gleichzeitig eine technische Verbesserung der polizeilichen TKÜ zu erwarten. Der Innenminister unterrichtet nun den Innenausschuss des Landtags und bittet ihn um Kenntnisnahme. Das für die Wirksamkeit des Staatsvertrages notwendige Zustimmungsgesetz wird dann erneut dem Kabinett zur Kenntnis und anschließend dem Landtag zur abschließenden Beschlussfassung zugeleitet. Sachsen hatte bereits am 4. April und nach der Anpassung des Staatsvertrags erneut am 26. Juni einen Kabinettsbeschluss getroffen. Sachsen-Anhalt führte am 11. April, Brandenburg am 12. Juni und schließlich das Land Berlin am 20. Juni eine positive Entscheidung herbei.

Quelle: TMIK

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