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Siegesmund: Mieterinnen und Mieter werden Energie-Gewinner

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Bundestag beschließt Förderung von Mieterstrom // Kritik an bürokratischen Hürden und Deckelung der Förderung

Erfurt (lr). Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Förderung von Mieterstrom begrüßt. Erstmals besteht mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom Rechtssicherheit und eine verbindliche Förderung von Mieterstromprojekten, mit denen endlich auch Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren können.

„Die Förderung von Mieterstrom war längst überfällig und trägt dazu bei, die Energiewende in die Städte zu bringen. Mieterinnen und Mieter profitieren von günstigen Strompreisen, schützen gleichzeitig das Klima und entlasten die Stromnetze. Damit werden Mieterinnen und Mieter zum Energie-Gewinner“, so die Ministerin.

Mit dem Gesetz erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen zukünftig eine Förderung von bis zu 3,8 Cent/kWh, wenn der Sonnenstrom an die Mieterinnen und Mieter eines Wohngebäudes abgegeben wird. Der von den Mieterinnen und Mietern nicht genutzte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet.

Kritik übt die Ministerin dagegen an den bürokratischen Hürden des Gesetzes. So bleiben Gewerbetreibende wie Supermärkte oder Bürogebäude von der Förderung ausgeschlossen und die Förderung auf ein Haus beschränkt. Zudem sei die Deckelung der Förderung nach dem EEG auf 500 Megawatt jährlich nicht geeignet, dem Ausbau der Solarenergie neuen Schwung zu verleihen.

„Damit bleibt die Bundesregierung auf halbem Wege stehen, anstatt die enormen Potentiale von solaren Mieterstrommodellen konsequent zu nutzen. Allein in Thüringen sind rund 11.000 Dächer für diese klimafreundliche und soziale Form der Energieerzeugung geeignet“, so Siegesmund.

Mit dem Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt Thüringen seit 2016 Beratungsleistungen und Investitionen zur Umsetzung von Mieterstrommodellen mit bis zu 80 Prozent. Eigentümer von Wohn- und Gewerbeeinheiten erhalten damit Unterstützung für Machbarkeitsstudien, Rechtsgutachten oder Investitionen in die für Mieterstrommodelle benötigten Abrechnungssysteme. Landes- und Bundesförderung für Mieterstrom ergänzen damit einander.

Hintergrund

Mieterstrom wird in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert. Der von den Mieterinnen und Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet.

Quelle: TMUEN

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