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Floßmann erhält von der Landesregierung Antworten zur Zukunft des Maßregelvollzugs in Hildburghausen

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Hildburghausen (red). Nachdem die Presse über die Kündigung der Beleihungsverträge für den Maßregelvollzug für das Helios Klinikum in Hildburghausen berichtete, reichte die heimische Landtagsabgeordnete Kristin Floßmann einen umfangreichen Komplex aus 18 Fragen an die Landesregierung ein. Dadurch erhoffte sie sich detailliertere Informationen zu dem Vorgang und insbesondere einen Ausblick auf die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Kreisstadt. Das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat diese nun beantwortet. Interessierte können sich diese Informationen über die Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtages oder auf der Seite der Abgeordneten Floßmann abrufen.

Im Kern stand dabei die Frage, aus welchen Gründen der Vertrag gekündigt wurde und wie die Zukunft für den Maßregelvollzug in Hildburghausen und den Mitarbeitern aussieht. Die Kündigungen mussten laut Landesregierung erfolgen, damit sich die Laufzeit des Vertrags nicht automatisch um weitere 20 Jahre verlängert. Die Verträge laufen jetzt bis Ende 2021. Vorsichtig optimistisch sieht Floßmann die Antwort auf die Frage nach den Arbeitsplätzen. Gefragt, wie die Landesregierung sicherstellen will, dass alle Arbeitsplätze am Standort erhalten bleiben, antwortete die Sozialministerin „die Kündigung der Beleihungsverträge hat derzeit keine Auswirkungen auf den Erhalt der Arbeitsplätze. Bei einem hypothetischen Wechsel der Trägerschaft […] wäre der Erhalt der Arbeitsplätze gegebenenfalls im Wege eines Betriebsübergangs […] sichergestellt“. In dieser Antwort klingt bereits an, was die Abgeordnete auch dezidiert erfragte – ob die Landesregierung eine Entscheidung getroffen habe, ob der Maßregelvollzug durch private Träger nach dem Auslaufen der derzeitigen Verträge weitergeführt wird. Dazu lässt das Ministerium wissen, dass das Kabinett innerhalb von fünf Jahren, in denen die Verträge weiterlaufen, eine Entscheidung treffen wird. Aufgrund der Berichterstattung zu diesem Vorgang erfragte Floßmann, ob die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Verträge durch Gutachter überprüft wird. Geplant sind laut Ministerium dazu drei Gutachten zur Evaluierung des Maßregelvollzugsgesetzes, zu offenen Rechtsfragen, insbesondere bei der Anpassung der Beleihungsverträge und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Ergebnisse werden in die Entscheidung über die künftige Vergabe des Maßregelvollzugs einbezogen werden. In Hildburghausen arbeiten derzeit 132 Mitarbeitern am Helios Fachkrankenhaus im Bereich des Maßregelvollzugs. „Der Maßregelvollzug dient zur Besserung und Sicherung von Straftätern. Ich danke allen, die diese schwere Arbeit zum Wohle der Patienten und der Bevölkerung leisten“, so Floßmann abschließend.

Quelle/Foto: WKB Floßmann

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