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Neustart im sozialen Wohnungsbau gelungen

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Keller: „Unsere Programme sind gut nachgefragt. Wir sind beim sozialen Wohnungsbau auf dem richtigen Weg, um bezahlbares Wohnen für alle zu gewährleisten.“

Suhl (lr). Anlässlich der „Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft“, die derzeit im Suhler Ringberghotel stattfinden, zieht Bauministerin Birgit Keller eine Bilanz der neuen Thüringer Wohnungsbauprogramme. „Im ersten Jahr nach dem Start der neuen Richtlinie zum sozialen Wohnungsbau wurden rund 12,5 Millionen Euro für 1.393 Wohnungen bewilligt. Die wachsende Zahl der Anträge und der vorgesehenen Wohnungseinheiten zeigen, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben“, sagt Keller im Vorfeld der am Mittwoch stattfindenden Veranstaltung.

„Besonders für einkommensschwache Haushalte ist eine ausreichende Wohnraumversorgung dringend erforderlich, denn der Bestand an Sozialwohnungen ist in Thüringen zwischen 2005 und 2015 um fast 70 Prozent gesunken“, sagt Keller. Die Landesregierung hat deshalb die Bedingungen der sozialen Wohnungsbauförderung verbessert und stellt in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 125 Millionen Euro an Darlehen, Tilgungs- und Baukostenzuschüssen bereit.

Rund 12,5 Millionen Euro wurden 2016 für Neubau, Modernisierung, Instandsetzung und Barrierereduzierung bewilligt. „Für den barrierefreien und altersgerechten Wohnungsumbau haben wir 2016 die Mittel von vier auf neun Millionen Euro und 2017 auf 7,5 Millionen Euro erhöht, weil das Programm sehr gut nachgefragt wird. Wir reagieren damit auf die Anforderungen des demografischen Wandels“, sagt Keller.

Bis Ende April 2017 wurden im Bereich der Modernisierung 40 Wohneinheiten, im Bereich des Innenstadtstabilisierungsprogramms 53 Wohneinheiten bewilligt.

„Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der bewilligungsfähigen Förderanträge im Jahresverlauf erheblich erhöhen wird. Wir haben die Richtlinien als ,lernende Programme‘ konzipiert und werden uns in der zweiten Jahreshälfte noch einmal anschauen, wie die Programme wirken“, sagt Keller und fügt hinzu: „Wir wollen mit unseren Landesprogrammen die Kommunen dabei unterstützen, den sozialen Wohnungsbau zu forcieren. Dieser Verantwortung kommen wir mit unseren Richtlinien nach. Es liegt letztlich bei den Kommunen, die Versorgung mit Wohnraum als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu gewährleisten.“

Quelle: TMIL, Antje Hellmann

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