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Familienministerin Heike Werner: „Rezept zur Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut“

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Freistaat Thüringen fördert Familienbildung und Familienerholung

Erfurt (lr). Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai 2017, der in diesem Jahr unter dem Motto „Familien, Bildung und Wohlbefinden“ steht, hebt die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), die Bedeutung von Familienbildung und Familienerholung für das gute Aufwachsen von Kindern hervor. Zugleich verweist die Ministerin darauf, dass die Thüringer Landesregierung mit dem geplanten Landesprogramm „Solidarische Zusammenleben der Generationen“ die kreisfreien Städte und Landkreise stärken und ihnen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen will, um vor Ort bedarfsgerechte familienunterstützende Leistungen zu realisieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Familienministerin Heike Werner erklärt dazu: „Die landeseigene Stiftung FamilienSinn unterstützt in diesem Jahr mit insgesamt 200.000 Euro Maßnahmen der Familienerholung und mit 263.000 Euro solche der Familienbildung. Der Freistaat ermöglicht damit Menschen, die sich sonst einen Familienurlaub nicht leisten könnten, unbeschwerte Erholungstage. Gleichberechtigte Teilhabe ist für Kinder aus Familien mit Unterstützungsbedarf ein wichtiges und notwendiges Rezept zur Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut.

Die Thüringer Landesregierung will mit dem geplanten Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, einem Kernprojekt des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages, auch die für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen und zugleich den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung geben. Durch das Landesprogramm können kreisfreie Städte und Landkreise eine familiengerechte, leistungsfähige Sozial- und Bildungsinfrastruktur fördern. Das Landesprogramm setzt dabei auf die Eigenverantwortung der Kommunen. Familienunterstützende Leistungen vor Ort sollen auf der Grundlage von einer kommunalen Sozialplanung bedarfsgerecht erfolgen.“

Hintergrund:

Seit dem Jahr 1993 gibt es den von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufenen Internationalen Tag der Familie. Er soll die Bedeutung von Familien betonen und steht seit 1996 unter einem jährlich wechselnden Motto, das vom UN-Generalsekretär bestimmt wird. Im Jahr 2017 lautet das Motto „Families, education and well-being“ („Familien, Bildung und Wohlbefinden“).

Thüringen ist nach einer Zusammenstellung der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung eines der acht Bundesländer, in denen Familien mit Unterstützungsbedarf Individualzuschüsse für Familienerholung in anerkannten Familienferienstätten erhalten. Träger, die in Thüringen Familienerholung, Familienfreizeit und Familienbildung anbieten, werden von der landeseigenen Stiftung FamilienSinn gefördert.

In den vier Thüringer Familienferienstätten Burg Bodenstein im Eichsfeld, Familienbildungs- und Ferienstätte Uder, Haus am Seimberg in Brotterode und AWO Sano in Oberhof sowie darüber hinaus bei mehreren freien Trägern können Familien unabhängig von ihrer finanziellen Situation kostengünstige Familienbildungsangebote nutzen. Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die  Unterstützungsbedarf haben, also Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder Kindergeldzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes bzw. vergleichbare Leistungen beziehen, haben lediglich den Verpflegungsanteil in Form eines Teilnehmerbeitrages zu entrichten.

https://www.un.org/development/desa/dspd/2017/05/10/2017-international-day-of-families/

http://www.bag-familienerholung.de/zuschuesse-und-preise/landesfoerderung-thueringen/

Quelle> TMASGFF, Stefan Wogawa

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