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Arbeitsministerin Werner fordert Korrekturen am Entgelttransparenzgesetz
Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, Heike Werner (LINKE), hat Korrekturen am Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung gefordert. Die Ministerin bezweifelt, ob die vorgesehenen Regelungen des Gesetzes ausreichend sind, mehr Transparenz bei den Entgelten zu schaffen und das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen. Ein von Thüringen initiierter Änderungsantrag fand im Bundesrat keine Mehrheit.
Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner sagte: „Der im Gesetz vorgesehene Auskunftsanspruch zu Entgeltregelungen der Kollegen des anderen Geschlechts im gleichen Betrieb ist richtig. Dies kann als ein erster Schritt in Richtung geschlechtsspezifischer Lohngleichheit betrachtet werden. Allerdings geht die Beschränkung auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten an den Realitäten der Betriebslandschaft vorbei, vor allem in Thüringen.“
Für Werner ist unter anderem diese geplante Regelung eine unnötige Beschränkung. „Frauen sind in Thüringen wie auch in den anderen Bundesländern überdurchschnittlich und in der Mehrheit in kleinen und mittleren Unternehmen tätig. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bleiben sie damit mehrheitlich von der Möglichkeit, sich das Vergleichsentgelt anzeigen zu lassen, ausgeschlossen“, sagte Heike Werner.
Die Thüringer Landesregierung fordert daher die Bundesregierung auf, eine Überprüfung dieser Regelungen vorzunehmen. „Wir halten es aus den genannten Gründen für erforderlich, dass der Schwellenwert des Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in den Betrieben deutlich unter die vorgesehenen 200 Beschäftigten gesenkt wird. Weiterhin sollte geprüft werden, ob der Auskunftsanspruch nicht nur auf Betriebs- sondern auch auf Unternehmensebene Geltung erhalten könnte. Mit diesen Nachbesserungen könnte das Gesetz viel eher zu einer Erhöhung der Transparenz von Entgelten und zu einem Ausgleich geschlechtsspezifischer Entgeltbenachteiligungen beitragen“, sagte Heike Werner.
Hintergrund:
Das Entgelttransparenzgesetz setzt sich zum Ziel, das Gebot des gleichen Entgelts von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit durch die Herstellung von Transparenz von Entgelten und Entgeltregelungen zu fördern.
Die Vergütung der Arbeit von Frauen ist nach wie vor erheblich geringer als die der Männer, obwohl sie insgesamt – bezahlt und unbezahlt – mehr arbeiten. So beziehen Frauen im Vergleich zu Männern ein um 21 Prozent niedrigeres Gehalt. Selbst nach Abzug struktureller und arbeitsmarktrelevanter Merkmale, die zu verschieden hohen Verdiensten führen, verbleibt ein Verdienstunterschied von 7 Prozent.
Im Freistaat Thüringen haben nur 525 von den fast 60.000 Unternehmen 200 Beschäftigte oder mehr. Insgesamt erfasst der geplante gesetzliche Anspruch damit nur ca. 28 Prozent der Beschäftigten und sogar nur etwa ein Fünftel aller weiblichen Beschäftigten.