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Neue Internetseite zur Bildungsfreistellung in Thüringen

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Erfurt (lr). Auf einer neuen Internetseite präsentiert das Thüringer Bildungsministerium die aktuelle Übersicht der Veranstaltungen, die für Bildungsfreistellung zugelassen sind. Derzeit werden unter www.bildungsfreistellung.de 1.046 Weiterbildungen, Kurse und Seminare präsentiert, für die Beschäftigte Bildungsfreistellung beantragen können. Regelmäßig kommen weitere Angebote hinzu. Jede Bildungsmaßnahme wurde geprüft und erfüllt die gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards.

Thüringens Bildungsstaatsekretärin Gabi Ohler: „Das Bildungsfreistellungsgesetz ist gut für alle. Zum einen für die Beschäftigten, weil sie ihre Kompetenzen und Fertigkeiten ausbauen können. Zum anderen für Betriebe und Unternehmen, die sich auf offene, neugierige und lernbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen können.“

Ohler ruft dazu auf, dass sich Beschäftigte mit dem Verfahren vertraut machen: „Bildungsfreistellung ist kein Urlaub. Bildungsfreistellung ist eine Chance von der Arbeit freigestellt zu werden, um lebenslanges Wissen zu erwerben. In Thüringen kann sie genutzt werden für den Job, für die Qualifizierung für  ein Ehrenamt und für gesellschaftspolitisches Engagement.“

Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen im Jahr freistellen zu lassen. Während der Freistellung hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter zu zahlen. Die Kosten der Bildungsveranstaltung trägt der Beschäftigte.

Quelle: TMBJS, Frank Schenker

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