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Besserer Schutz für Polizeibeamte, Feuerwehr und Rettungsdienste

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Innenminister: Wer bewusst die Konfrontation mit unseren Sicherheitskräften sucht, muss mit Konsequenzen rechnen

Erfurt (lr). Die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes werden künftig durch neue Straftatbestände wirksamer geschützt. Thüringens Innenminister, Dr. Holger Poppenhäger, begrüßt das vom Bundestag am 27. April 2017 beschlossene Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

„Wer bewusst die Konfrontation mit unseren Sicherheits- und Rettungskräften sucht, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Es ist inakzeptabel und verächtlich, diejenigen anzugreifen, die in Ausübung ihrer Pflicht Leben retten“, sagte der Innenminister. „Das Gesetz ist ein entscheidender Schritt zum Schutz der haupt- und ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräfte und ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Anzahl von Widerstandshandlungen. Ein Angriff auf Polizisten, Mitarbeiter des Katastrophenschutzes, Rettungsdienstes und der Feuerwehr ist ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit und diese gilt es zu schützen“, so der Minister weiter.

Mit dem neuen Gesetz drohen Angreifern bis zu fünf Jahre Haft. Gegenwärtig werden derartig ausschließlich Übergriffe während Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen geahndet. Zukünftig gilt das Strafmaß bei allen Diensthandlungen, so auch im Streifendienst.

Bis zu ein Jahr Haft erwartet in Zukunft ebenso Gaffer. „Es ist richtig, dass der Bundestag den Straftatbestand der ‚Behinderung von hilfeleistenden Personen‘ zusätzlich in den Gesetzesentwurf aufgenommen und beschlossen hat“, sagte der Minister. „Wer die Versorgung von Verunglückten durch Gaffen an einer Unfallstelle erschwert oder den Rettungsweg blockiert, muss dafür zur Verantwortung gezogen werden“, betonte Dr. Poppenhäger.

Quelle: TMIK, Sarah Müller

 

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