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Forstwissenschaft: Ein Thüringer hat´s erfunden!
Die Forstwissenschaft gilt, neben der Jagdwissenschaft, als die älteste angewandte Wissenschaft. Es war der Rudolstädter Carl Christoph von Lengefeld, der in einem Traktat 1745 erstmals den Begriff Forstwissenschaft verwendete und inhaltlich beschrieb
Erfurt. Der Freistaat Thüringen spielt eine besondere Rolle in der Begründung und Entwicklung des deutschen Forstwesens. Vielen bekannt ist der Name Johann Heinrich Cotta (1763-1844), der 1817 die moderne, nachhaltige Forstwirtschaft maßgeblich mitbegründete und damit Weltgeltung erreichte. Erstmals verwendete er den Begriff „Waldbau“ als Kerntätigkeit eines Försters. 1811 eröffnete der in Zillbach gebürtige Thüringer in Tharandt eine private Forstlehranstalt, die 1816 zur königlich-sächsischen Forstakademie erhoben wurde und heute zu den ältesten forstlichen Ausbildungsstätten der Welt zählt. Doch wer denkt, damit den Beitrag Thüringens zum deutschen Forstwesen erschöpfend erhellt zu haben, der irrt. Ein dreiviertel Jahrhundert zuvor hatte der gebürtige Rudolstädter Carl Christoph von Lengefeld (1715-1775), vielen als Schwiegervater Friedrich Schillers bekannt, in seinem Traktat „Den verlohrenen Werth derer Jagd- und Forstwissenschaften“ erstmals den Begriff Forstwissenschaft geprägt und diesen inhaltlich definiert. Seither gilt von Lengefeld als Pionier der Forstwissenschaft. Später hatte Lengefeld, zusammen mit heimischen Forstbeamten, dass erste „Forsteinrichtungswerk“ geschaffen, ein forstliches Planungsgutachten, das in Deutschland bis heute angewendet wird.
Überhaupt scheint Mitteldeutschland eine historisch wichtige Region des Forstwesens zu sein: Schon 1713 hat der königlich-sächsische Forstkameralist und Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in seinem Buch „Sylvicultura Oeconomica“ den Begriff der Nachhaltigkeit in die deutsche Forstwirtschaft eingeführt. Seit über 300 Jahren bestimmt dieses Nachhaltigkeitsprinzip zur Ressourcennutzung das Handeln der Försterinnen und Förster. Dieses Prinzip besagt, dass nur so viel Holz aus dem Wald entnommen werden darf, wie wieder nachwächst.