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Müllvermeidung: Seit 3. Juli gilt EU-weites Verbot für Einwegkunststoff

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Ab morgen gilt EU-weit ein einheitliches Verbot für bestimmte Einweg-Plastik-Produkte, die durch Licht, Wärme und Sauerstoff zersetzt werden (oxo-abbaubar). Unter das Verbot fallen z. B. Plastik-Besteck, -Wattestäbchen, -Strohhalme und -Einwegbecher oder Verpackungen aus Styropor. Ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte ist noch möglich. Dienstleister, wie die Gastronomie, die Verpackungen mit Lebensmitteln zum außer Haus Verkauf befüllen, müssen ab 1. Januar 2023 jeweils auch Mehrwegverpackungen anbieten.

„Das ist gut für den Schutz unserer Umwelt und schafft Klarheit bei den Verbraucherinnen und den Verbrauchern. So fangen wir an, einen großen Müllberg abzubauen, zum Schutz der Meere und unserer Böden und Gewässer. Mehrwegalternativen bei Essensanbietern oder das Abfüllen auf Wunsch in eigene Behältnisse der Kunden, helfen den riesigen Verbrauch an Kunststoffverpackungen deutlich zu reduzieren. Da die Regelungen erst ab 2023 gelten, bin ich zuversichtlich, dass die Umstellung gut gelingt“, so Umweltstaatssekretär Möller

Die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung setzt eine EU-Einwegkunststoffrichtlinie um, mit der umweltschonende Mehrwegverpackungen gefördert werden soll.

Text: Thüringer Umweltministerium; Foto: EKM-Mittelsachsen

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