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50 Mio. Euro Fördermittel – Sozialer Wohnungsbau hat auch 2021 klare politische Priorität

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„Mit 50 Millionen Euro fördert die Thüringer Landesregierung auch in diesem Jahr den sozialen Wohnungsbau im Freistaat. Das hat für uns klare politische Priorität, denn gutes und bezahlbares Wohnen ist ein soziales Grundrecht, unabhängig vom Einkommen“, so Infrastrukturstaatsekretärin Susanna Karawanskij. „Es ist unsere Aufgabe, Menschen vor Preistreiberei auf dem Mietmarkt zu schützen und sozialer Segregation – vor allem in Großstädten –  entgegenzuwirken“, fügte sie hinzu.

Im Vergleich zum Vorjahr stehen damit für 2021 noch einmal 2 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die entsprechenden Förderangebote erfreuen sich großer Beliebtheit, so liegen in der zuständigen Bewilligungsstelle – dem Thüringer Landesverwaltungsamt –  bereits 11 Anträge für 642 Wohnungen vor. „Wir werden 2021 aber auch dazu nutzen, die Wohnungsbauprogramme zu optimieren. So finden wir Wege, wie wir der gesteigerten Nachfrage gerecht werden und so viele Projekte wie möglich umsetzen können. Dabei gilt es etwa zu überlegen ob wir die soziale Wohnraumförderung in dem Sinne ändern wollen, mehr und größere Vorhaben vor allem in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten zu fördern, ohne Projekte im ländlichen Raum aus dem Blick zu verlieren“, so die Staatssekretärin.

Das Innenstadtstabilisierungsprogramm für den Neubau von mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen und das Thüringer Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Wir wollen viele Ressourcen der Wohnungsbauförderung darauf bündeln, um neue Sozialwohnungen zu bauen und durch Modernisierung im Bestand Sozialwohnungen zu schaffen“, fügte sie hinzu.

Maßnahmen zur Barrierereduzierung können vornehmlich durch das Modernisierungsprogramm als Darlehen umgesetzt werden. Das Modernisierungsprogramm wird mit Weitsicht fortgeführt, auch wenn die entsprechende Nachfrage bislang eher gering war. „Wir wissen, dass der Bedarf nach Modernisierungen seitens der Wohnungswirtschaft kommen wird. Dafür wollen wir ein entsprechendes Angebot vorhalten und können die Mittel auch problemlos dem Innenstadtstabilisierungsprogramm zuführen, falls die Mittel nicht genutzt werden“, so Karawanskij.

Mit der erst kürzlich verlängerten Mietpreisbremse für Jena und Erfurt hat die Landesregierung zudem flankierende Instrumente eingeführt, um vor allem in den Großstädten mit besonders angespannter Wohnungslage den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Der Effekt der Mietpreisbremse ist, dass sie Jena und Erfurt vor allem Zeit verschafft, durch sozialen Wohnungsneubau für Entlastung am Wohnungsmarkt zu sorgen.

„Mit unserer sozialen Wohnungsbauförderung werden wir 2021 in ganz Thüringen erfolgreich aktiv sein, auch im ländlichen Raum“, so die Staatssekretärin abschließend.

Text, Foto: TMIL

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