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Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen
Suhl. Die Stadtverwaltung Suhl möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinwiesen, sich an die bestehenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen des RKI sowie die Kontaktbeschränkungen zu halten.
„Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie
2. zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu einem der Haushalte gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl außer Betracht.“ Quelle: Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln Vom 14. Dezember 2020
Diese Maßnahmen wurden vom Verordnungsgeber getroffen, um das Gesundheitssystem, insbesondere die Krankenhäuser, zu entlasten.
Weitere Informationen zu COVID-19 können auf suhltrifft.de sowie beim Robert Koch-Institut abgerufen werden.