CONTENT-SINGLE!!!
Corona-Testverordnung: Rettungsdienste wurden nicht berücksichtigt
Erfurt. Die Kostenträger des Rettungsdienstes können die Kosten für Corona-Schnelltests für die Thüringer Rettungskräfte nicht übernehmen. Auf eine entsprechende Anfrage durch den DRK Landesverband Thüringen e.V. reagierten die Krankenkassen ablehnend. Momentan sehen sich die Krankenkassen dazu gezwungen, mangels einer gesetzlichen Grundlage, eine Kostenübernahme abzulehnen. Die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht zwar eine Übernahme der Kosten für Schnelltests für bestimmte Einrichtungen und Unternehmen vor, jedoch findet sich in der Verordnung kein Hinweis auf den Rettungsdienst.
Der Vorstandsvorsitzende des DRK Landesverbandes Thüringen e.V, Peter Schreiber, zeigt sich enttäuscht: „Das DRK Thüringen ist alarmiert und sieht die Einsatzfähigkeit einzelner Rettungsdienste in Gefahr. Hier wiederholt sich ein Vorgang, der bereits im Frühjahr zu beobachten war: Die Rettungsdienste wurden in der Verordnung einfach vergessen.“
„Der Rettungsdienst ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur und die Rettungskräfte sind aufgrund drohender Infektionen mit dem Corona-Virus zu den besonders gefährdeten Personengruppen zu rechnen. Zudem können die Rettungskräfte im Einsatz die Infektion leicht an die bereits geschwächten Patienten weitergeben. Um dem vorzubeugen gilt es bereits strenge Hygienevorschriften einzuhalten. Dass die Rettungskräfte nun nicht durch die Testverordnung erfasst werden, ergibt keinen Sinn. Hier ist die Politik aufgefordert, schnell Abhilfe zu schaffen. Wir setzen da voll und ganz auf die Thüringer Landesregierung.“, so Peter Schreiber weiter.