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Erneutes Besuchsverbot im SRH Zentralklinikum

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Suhl. Im Lichte der bundesweit gültigen Corona-Richtlinien erlässt das SRH Zentralklinikum Suhl erneut ein generelles Besuchsverbot. Es gilt ab Mittwoch, 4. November 2020, bis auf Weiteres.

„Unser Klinikum ist ein besonders geschützter Bereich. Um Kontakte zu minimieren und Patienten sowie Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, kommen wir leider um ein generelles Besuchsverbot nicht herum“, erklärt Verwaltungs- und Pflegedirektorin Susanne Vohs. Dieses Vorgehen sei im Lichte der neuen, bundesweit geltenden Corona-Regeln vom Krisenstab des Klinikums beschlossen worden.

Ausnahme gelten demnach generell nur für werdende Väter, die zur Entbindung dabei sein dürfen, sowie für Schwerstkranke und Patienten am Lebensende nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt.  Zurzeit werden in speziellen Isolierbereichen des Suhler Klinikums vier Patienten mit einer Infektion mit dem neuen Coronavirus behandelt.

Geschlossen ist auch der SRH Gesundheitssportverein für zunächst vier Wochen.

Text, Foto: SRH

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