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Online-Angebote für Bürgerinnen und Bürger zum Verfahren Atommüllendlagersuche

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Erfurt (lr). Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird am morgigen 28. September den sogenannten „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlichen, der Regionen identifiziert, in denen aus Sicht der BGE eine sichere Endlagerung möglich wäre. Eine am 17. und 18. Oktober in Kassel folgende Fachkonferenz „Teilgebiete“ ist die Auftaktveranstaltung für spätere Fachkonferenzen in verschiedenen Region in Deutschland. Diese Veranstaltung wird online übertragen. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Teilnahme vor Ort möglich, die sich nach den jeweils aktuell geltenden Bestimmungen richtet. Informationen zu dieser Fachkonferenz und zur Anmeldung finden Sie hier: http://bit.ly/atom-endlager.

Das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive, Wärme entwickelnde Abfälle läuft in Hoheit des Bundes. Das entsprechende Standortauswahlgesetz bezieht dabei alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche ein. Auf Basis von vorhandenen geologischen Daten der Länder werden die Gebiete auf ihre mögliche Eignung als Endlager untersucht. Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden – ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Während des gesamten Verfahrens sind verschiedene Gremien und Formate vorgegeben, über die sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an der Endlagersuche beteiligen können.

Mehr Informationen zur Endlagersuche und den Beteiligungsmöglichkeiten auf der Seite www.info-endlagersuche.de unter Beteiligungen.

Hintergrund:

Im Jahr 2017 haben Bundestag und Bundesrat das Standortauswahlgesetz zur Atommüllendlagersuche novelliert. Das Verfahren der Atommüllendlagersuche läuft auf Grundlage dieses Gesetzes. Darin werden die verantwortlichen Akteure und deren Aufgaben definiert. Ebenso wurden mit dem Gesetz einheitliche Kriterien festgelegt, mit denen in Deutschland nach einem Endlager gesucht werden soll und die Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt. Der Bund ist danach Verfahrensführer bei der Atommüllendlagersuche. Die Länder stellen in der ersten Phase des Suchprozesses geologische Daten bereit.

Nach dieser ersten Phase der Ausweisung von Teilgebieten werden Regionen identifiziert, in denen eine sichere Endlagerung möglich wäre. In jeder dieser Region wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung eine Regionalkonferenz zur Beteiligung der dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger einberufen. Dabei sollen sich die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger noch einmal in den Findungsprozess einbringen können. Daraufhin geht ein Vorschlag an die Bundesregierung, welche Gebiete näher erkundet werden sollen. Der Bundestag wird darüber per Gesetz entscheiden. Erst dann beginnen weitere oberirdische Erkundungen.

Text: TMUEN; Beispielfoto: ShinRyu Forgers via wikimedia.org

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