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Kabinett bringt Tiergesundheitsgesetz auf den Weg
Erfurt (lr). Die Thüringer Arbeits- und Sozialstaatssekretärin, Ines Feierabend (DIE LINKE), hat heute im Kabinett über den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und anderer Gesetze informiert. Das Kabinett hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie darum gebeten, die erforderlichen Anhörungen durchzuführen.
Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung so ergänzt, dass gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens künftig teilweise entfällt und damit gleich der Klageweg eröffnet ist. Dies betrifft Verwaltungsakte, die sich auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen an die Haltung von oder den sonstigen Umgang mit im Tiergesundheitsgesetz als Vieh bezeichneten Tieren, zum Beispiel Schweine und Rinder, beziehen. Gegen Kostenentscheidungen zu den Verwaltungsakten kann weiterhin Widerspruch eingelegt werden.
Staatssekretärin Feierabend erwartet von dieser Verwaltungsvereinfachung eine beschleunigte Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände nach der Feststellung von Missständen. „Die Erfahrungen der unteren Tierschutzbehörden zeigen, dass einige Halter von Vieh – ungeachtet der ihnen je nach Schwere der Rechtsverstöße eingeräumten angemessen Fristen zum Abstellen von Tierschutzverstößen – wiederholt Widerspruchsverfahren einleiten, obwohl die erforderlichen Korrekturen unabweisbar sind. Damit wird der Tierschutz erheblich behindert“, so Feierabend.
Mit dem Tiergesundheitsgesetz wird auch der Forderung des Koalitionsvertrages nach effektiveren Tierschutzkontrollen Rechnung getragen. Ziel ist, die für den Verbraucherschutz wichtige amtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wirksamer zu gestalten. Dem dient die Aufnahme einer Regelung zur Einrichtung einer Zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz.
Feierabend unterstrich, dass damit gesetzlich unterfüttert werde, was bereits seit 2016 Praxis ist: „Im Frühjahr 2016 haben wir eine Zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung im Landesamt für Verbraucherschutz geschaffen. Sie unterstützt die lokalen Veterinärschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.“
Die Staatssekretärin betonte in diesem Zusammenhang, dass Kontrollen nicht Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Tierzuchtbetrieben sind, sondern notwendig, um korrekt arbeitende Betriebe vor unlauterem Wettbewerb vor denen zu schützen, die sich auf Kosten der Tiere durch schlechte Haltungsbedingungen einen Vorteil verschaffen wollen.
Darüber hinaus werden mit dem gesetzlichen Vorhaben kleinere Änderungen vorgenommen, die sich in der Praxis als notwendig erwiesen haben, wie zum Beispiel Regelungen zur weiteren Verwaltungsvereinfachung im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Tierbestandserhebung durch die Thüringer Tierseuchenkasse.
Ferner dient der Gesetzentwurf der Anpassung des Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetzes an das Tabakerzeugnisgesetz. Dieses Gesetz hat das Vorläufige Tabakgesetz abgelöst.