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Wichtige Lockerungsschritte im Bildungswesen passieren Kabinett
Kinder können ab 15. Juni wieder täglich in Grundschule und Kindergarten
Erfurt (lr). Thüringens Bildungsminister Helmut Holter hat heute, Dienstag, 9. Juni 2020, dem Kabinett den Plan für weitere Lockerungsschritte im Bildungswesen vorgestellt. Er umfasst mehrere Etappen. Wichtigste Lockerung, die für viele Thüringer Familien deutliche Verbesserungen mit sich bringen wird, ist die tägliche Öffnung der Kindergärten und Grundschulen ab 15. Juni.
Darüber hinaus soll auch in den Sommerferien ein Betreuungsangebot gemacht werden. Für das neue Schuljahr, das heißt ab 31. August 2020, ist die weitgehende Rückkehr zum vollen Regelbetrieb in allen Schulen und Kindergärten vorgesehen. Hohe Priorität hat bei allen Maßnahmen weiterhin der Infektionsschutz.
Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Nach der schweren Zeit der Schließungen müssen wir jetzt von den Kindern und den Familien her denken. In diesem Sinne gehen wir nun einen sehr wichtigen Schritt: Damit Kinder wieder täglich in die Grundschule und den Kindergarten gehen können. Damit Familien verlässlich planen können und nach der zurückliegenden sehr anstrengenden Zeit entlastet werden. Und damit Schulen und Kindergärten ihrem Bildungs- und Betreuungsauftrag wieder wirksam nachgehen können. Das stark eingedämmte Infektionsgeschehen in Thüringen erlaubt diese Schritte. Es bleibt aber weiter wichtig, wachsam zu sein und die noch notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten. Wir werden darüber hinaus in den kommenden Tagen und Wochen innerhalb der Landesregierung ein Testsystem entwickeln, um im Fall der Fälle schnell reagieren und das Entstehen von Infektionsketten unterbinden zu können. Schulen und Kindergärten sind sichere Räume. Die Hygienekonzepte wirken. Das zeigt die Erfahrung, die wir in Thüringen mit der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen und Kindergärten in den letzten Wochen gemacht haben.“
Die Regelungen ab 15. Juni 2020 im Einzelnen:
Kindergärten und Grundschulen:
- deutliche Erweiterung des Betreuungsangebots: täglich für alle Kinder; Horte öffnen eingeschränkt
- feste Gruppen in festen Räumen; Abstandsgebote entfallen
- konkrete Ausgestaltung durch Kindergärten und Schulen vor Ort, so dass das maximal mögliche Angebot verwirklicht wird. Anzustreben sind Betreuungszeiten von täglich sechs bis acht Stunden, davon an Grundschulen mindestens vier Stunden Unterricht.
- bei negativem Infektionsgeschehen (Grenzwert 35 Fälle /100.000 Einwohner) können Gruppen, Klassen oder ganze Einrichtungen durch örtliche Gesundheitsämter geschlossen werden.
- Notbetreuung endet.
Weiterführende Schulen:
- Abstandsgebote bleiben bestehen, weiter Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht.
- Wo aufgrund des pädagogischen Konzepts feste Lerngruppen gebildet werden können, kann die Schule die Abstandsgebote aufheben und so die Präsenzbeschulung ausweiten.
- Notbetreuung in Klassen 5 und 6 endet ebenfalls.
Personal:
- Gesamtes pädagogische Personal ist weiter im Dienst.
- Personal, das nach den aktuellen Hinweisen des Robert Koch-Instituts Risikomerkmale trägt, ist nach wie vor nicht verpflichtet, Gruppen im Hort zu betreuen oder im Präsenzunterricht zu unterrichten. Die Betroffenen sind nicht freigestellt, sondern verrichten ihren Dienst in vollem Umfang, indem sie nach Entscheidung der Schulleitung Tätigkeiten übernehmen, bei denen eine Unterschreitung des Mindestabstands ausgeschlossen werden kann.
- Ein ärztliches Attest ist auch weiterhin erforderlich, wenn die besondere Gefährdung sich nicht allein aus dem Lebensalter, sondern aus einer Vorerkrankung und/oder dem Zusammentreffen mehrerer Risikomerkmale ergibt.
- Eine freiwillige Übernahme von Präsenzunterricht oder Betreuung von Gruppen bleibt auch für diejenigen Beschäftigten möglich, die Risikomerkmale tragen. Die Einrichtungen und Schulen berücksichtigen das erhöhte Schutzbedürfnis dieser Personen bei der konkreten Gestaltung des Betriebes.
- Besonders gefährdetes Personal an Schulen, das freiwillig Präsenzunterricht oder Betreuung von Gruppen übernimmt, wird auf Wunsch mit FFP2-Masken ausgestattet, die Kosten übernimmt das Land.
- Das pädagogische und anderes Personal wird, sobald die Möglichkeiten bestehen, in dem vom wissenschaftlichen Beirat empfohlenen Rhythmus freiwillig auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Neben individuellen Tests kommen dabei Pooltestungen an ausgewählten Messpunkten in Betracht.