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CO2-Bepreisung ist das falsche Signal
IHK Südthüringen kritisiert Kabinettsbeschluss zum CO2-Preis
Suhl. Am 20. Mai 2020 hat das Bundeskabinett die Erhöhung der CO2-Bepreisung für Brennstoffe im nationalen Emissionshandel beschlossen. Statt der ursprünglich vorgesehenen zehn Euro pro Tonne soll der CO2-Preis ab dem kommenden Jahr 25 Euro pro Tonne betragen.
„Für die Wirtschaft ist dieser Beschluss in der derzeitigen Situation eine Katastrophe“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. „Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, die geplante CO2-Bepreisung auszusetzen und stattdessen eine spürbare Entlastung bei den Energiekosten vorzusehen“, so Dr. Pieterwas. Wegen der derzeit rückläufigen Auftragslage und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kämen in den nächsten Monaten Zusatzbelastungen gleich welcher Art zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt und würden die Konsolidierungs- bzw. Erholungsphase der hiesigen Wirtschaft gefährden.
Während die Zusatzbelastungen bereits sehr konkret absehbar sind, gibt es zu den Entlastungen bisher nur Absichtserklärungen. Es wird immer wieder beteuert, dass die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der Haushalte und der Unternehmen verwendet werden sollen. Die Höhe der Entlastung und die Entlastungsregeln sind jedoch immer noch unklar. Die IHK Südthüringen fordert daher von der Bundesregierung, zuerst die Kompensationsmechanismen zu beschließen und erst danach die CO2-Bepreisung wirksam werden zu lassen.
Schon seit Längerem fordert die IHK Südthüringen eine Stromsteuersenkung und begrüßt daher auch eine entsprechende Forderung des Bundesrates. Dieser hatte sich am 13. März 2020 in einer ersten Lesung mit dem Kohleausstiegsgesetz beschäftigt und zahlreiche Änderungen angemahnt – so auch die Senkung der Stromsteuer.
Grotesk wird die Situation vor dem Hintergrund, dass die gleiche Bundesregierung, die eine signifikante CO2-Preis-Einführung beschließt, andererseits Rettungspakete für Unternehmen auflegen muss, die ihre Fixkosten Corona-bedingt nicht mehr bezahlen können.