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Tiefensee: Dritte Änderung des Telemediengesetzes schafft endlich Klarheit

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Vollständige Abschaffung der Störerhaftung erreicht / Weg frei für Ausbau offener W-LAN-Netze in Deutschland

Erfurt (lr). Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat den in dieser Woche vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues Telemediengesetz begrüßt. „Im dritten Anlauf wird die Störerhaftung nun endlich definitiv abgeschafft“, sagte Tiefensee. „Damit hat sich die von Anfang an vertretene Position Thüringens letztlich doch noch durchgesetzt.“ Der Gesetzentwurf war am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet worden.

Thüringen hatte über den Bundesrat mehrfach, zuletzt im Juni 2016, Vorstöße für eine vollständige und rechtssichere Abschaffung der Störerhaftung unternommen, war damit aber zunächst gescheitert. Daraufhin hatte der Freistaat einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem der Bund in die Pflicht ge­nommen wurde, Korrek­turen vorzunehmen, wenn die gesetzten Ziele nicht er­reicht werden können.

Das seit langem angestrebte Ziel, W-LAN-Betreiber von Haftungsansprüchen für das Fehlver­halten der Nutzer freizustellen, werde mit dem nun vorgelegten neuen Gesetz erreicht, sagte Tiefen­see: „Ich freue mich, dass wir am Ende nun doch noch eine wasserdichte Regelung bekommen, die das Problem ein für allemal löst. Dem Ausbau freier und allgemein zugänglicher W-LAN-Netze in Deutschland steht damit nichts mehr im Weg. Das ist ein guter Tag für die offene digitale Gesellschaft.“

Kritisch sehe er allerdings, dass die Rechteinhaber von Internetseiten bei Urheberrechtsverstößen vom W-LAN-Betreiber eine Sperrung des Zugangs verlangen könnten. „Damit werden alle Nutzer für den Verstoß eines einzelnen bestraft“, so Tiefensee. Da die Regelungen im Gesetzentwurf zudem sehr unbestimmt und widersprüchlich gehalten seien, wachse die Gefahr, dass sich die W-LAN-Betreiber künftig einer Flut solcher Sperranordnungen ausgesetzt sehen.

Dennoch: „Für mich zählt zunächst, dass die Störerhaftung als Haupthindernis für den flächendeckenden Ausbau von öffentlichen W-LAN-Angeboten in Deutschland jetzt endlich fällt“, betonte der Wirtschaftsminister. Aufgrund der bisherigen Regelung im Telemediengesetz konnten die Betrei­ber von Drahtlosnetzen je­derzeit für rechtswidrige Handlungen ihrer Kunden – z.B. den illegalen Down­load von geschützten Werken – in Haftung genom­men werden.

Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Stephan Krauß

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