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Land plant Corona-Sonderprogramm

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… für besonders betroffene Dienstleistungsbranchen – 45 Millionen Euro Unterstützung insbesondere für Gastronomie und Hotellerie

Erfurt (lr). Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigt weitere Unterstützung für Dienstleistungsunternehmen an, die durch die aktuellen Corona-Regelungen in besonderen Maße in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Dies gelte insbesondere für das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Wir haben 45 Millionen Euro für die Existenzsicherung von Dienstleistungsunternehmen eingeplant, die aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen betroffen sind“, so Tiefensee.

Darüber hinaus bräuchten die Unternehmen einen Fahrplan, wann und unter welchen Bedingungen wieder geöffnet werden kann. „Gerade die Gastronomiebetriebe und die Hotellerie gehören zu den ersten, die angesichts der Krise schließen mussten – und wissen nach wie vor nicht, wie es weitergehen soll“, sagte der Minister. Deshalb gebe es in der Branche bundesweit inzwischen massive Existenzängste. „Allein in Thüringen steht der Fortbestand von bis zu 50 Prozent der gastgewerblichen Unternehmen auf dem Spiel“, so Tiefensee. „Das Thema gehört ganz dringend auf die Tagesordnung der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Ende April. All diejenigen Betriebe, die jetzt noch ganz und zu großen Teilen geschlossen sind, brauchen eine Perspektive.“

Tiefensee stellte sich zugleich hinter die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vom Wochenende, weitere Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen bereitzustellen, zu denen die Gastronomie mit Sicherheit gehöre. Gegebenenfalls müsste eine Abstimmung mit dem Bund stattfinden, um möglichst einheitliche Regelungen für die Unterstützung des Dienstleistungs- und Gastgewerbes sicherzustellen. Das Programm solle nach Schaffung der notwendigen finanziellen und förderrechtlichen Voraussetzungen noch im Mai starten.

Neben dem Thüringer Rettungsschirm für Unternehmen, der Soforthilfe, Unternehmerkredite und Bürgschaften umfasst, bietet das Land für Gastronomie und Hotellerie finanzielle Unterstützung für die Zahlung der Azubi-Gehälter, da das Kurzarbeitergeld erst nach sechs Wochen Lohnfortzahlung möglich ist. Mit der Onlineseite www.thueringenpackts.de hat das Land eine Plattform geschaffen, auf der Gastronomiebetriebe etwa bestimmte Angebote für Lieferservices bekannt machen können.

Text: TMWWDG, Peggy Hoy

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