CONTENT-SINGLE!!!
Tiefensee begrüßt Angebot der Sparkassen-Versicherung
Insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe wird profitieren / Versicherungsleistungen werden nicht auf Corona-bedingte Unterstützung des Landes angerechnet
Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee begrüßt die Entscheidung der Sparkassenversicherung, die Einbußen von Betrieben aufgrund von Schließungen teilweise zu übernehmen: “Die Liquidität der Betriebe muss während der Corona-Krise erhalten werden, um auch nach der Krise eine funktionierende Gastronomie und Hotellerie zu haben. Ich freue mich daher sehr, dass die Sparkassen-Versicherung (SV) ihren Kunden eine Lösung anbietet, die die Ausfälle zum Teil kompensiert.“ Tiefensee machte deutlich, dass die Versicherungsleistungen dabei nicht auf die Unterstützung des Landes angerechnet werden.
Die Schließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führen zu enormen Umsatzeinbußen der gastronomischen Betriebe, die nur zum Teil durch die Hilfen des Freistaats abgefedert werden können. Da die regulären Betriebsschließungsversicherungen (BSV) in vielen Fällen keine Deckung im Pandemiefall vorsehen, hatte sich Minister Tiefensee daher am 2. April 2020 mit der Bitte an den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gewandt, eine unbürokratische Lösung für den Umsatzausfall anzubieten.
Mit dem nun vorliegenden Angebot übernimmt die Sparkassen-Versicherung als regionaler Versicherer 15 Prozent des Rohertrages für die Dauer von maximal 30 Schließungstagen. Der Rohertrag errechnet sich aus dem Umsatz des Jahres 2019 abzüglich des Wareneinsatzes. „Um eine möglichst große Kompensation der Umsatzausfälle zu erreichen, werden die Versicherungsleistungen nicht auf die Unterstützung des Freistaats angerechnet“, betont Tiefensee. Es sei denn, es entstünde eine Überkompensation, in der die Summe aus Leistung der Versicherung und Land höher als der Corona-bedingte Schaden sei – wovon in der Praxis nicht auszugehen sei.
Das sei auch eine positive Botschaft für Betriebe aus anderen Branchen, für die diese Regelung auch greife, sofern diese eine entsprechende Versicherung bei der SV abgeschlossen haben, so Tiefensee weiter. Für die Beantragung müssen Kunden, die eine Betriebsschließungsversicherung im Rahmen einer SV FirmenPolice abgeschlossen haben, lediglich eine Schadensmeldung bei ihrer Betreuungsstelle machen.
Thüringens Wirtschaftsminister äußerte die Hoffnung, dass das weitere Versicherungen ihren Kunden ebenfalls unbürokratische Vergleichsangebote machen. „Ich möchte die Betriebe im Land bitten, die Initiative der SV und vergleichbare Angebote weiterer Versicherer sorgfältig zu prüfen“, so Tiefensee. Eine pauschale Annahme könne er allerdings nicht empfehlen, da die Rechtsposition der Betriebe gegenüber den einzelnen Versicherern von den konkreten Vertragsbedingungen abhinge. Es müsse daher letztlich jedem Unternehmen überlassen bleiben, ob es das Angebot der Versicherer annehmen wolle oder nicht. In diesem Sinne begrüßte Tiefensee das Angebot des DEHOGA Thüringen, seinen Mitgliedsunternehmen des Gastgewerbes bei Rückfragen zur Verfügung zu stehen.