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Neue Förderrichtlinie: Weitere Altlasten im Freistaat werden saniert

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Umweltministerin Siegesmund: Wir wollen die Böden von umweltschädlichen Altlasten befreien

Erfurt (lr). Ab 1. Januar 2020 tritt die neue Thüringer Förderrichtlinie zur Altlastenbehandlung in Kraft – knapp 7 Millionen Euro sind für das kommende Jahr bereits im Landeshaushalt eingeplant. Damit wird das Erkunden und Beseitigung von Altlasten noch besser finanziell unterstützt. Künftig können auch Körperschaften des Öffentlichen Rechts beim Sanieren von Flächen unterstützt werden. Bisher blieb die Altlastensanierung zumeist auf neue Gewerbeansiedlungen des gleichen Gewerbes an alten Industriestandorten beschränkt.

„Alte Gaswerke, Tankstellen oder Müllkippen – diese Altlasten können die Kommunen nicht allein beheben. Wir als Land helfen konkret vor Ort, finanziell und personell. Weil jeder Hektar Fläche in Thüringen wertvoll ist“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.

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Im Landeshaushalt 2020 sind für die neue Richtlinie zur Altlastensanierung Finanzmittel in Höhe von 6,9 Mio. eingestellt, zudem sind weitere Mittel für die Folgejahre verankert (Verpflichtungsermächtigung). Zur Zeit erstellen die Experten der Bodenschutzbehörden gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz eine thüringenweite Prioritätenliste. Nach der Gefährdungseinschätzung der Standorte wird mit der Sanierung der Altlasten begonnen.

Hintergrund:

In den zurückliegenden Jahren konnte die Sanierung einiger größerer Altlastenstandorte im Rahmen einer Altlastenfreistellung nach dem Umweltrahmengesetz in Angriff genommen werden, so die Kettenfabrik Barchfeld oder der Teersee Rositz. Diese Anwendung wird künftig jedoch beschränkter möglich sein, weil sie nur für eine gewerbliche Nachnutzung gilt und die Schäden bereits vor dem 01. Juli 1990 entstanden sein müssen.

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Text: TMUEN, Tom Wetzling

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