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„Sparmaßnahmen“ für jedermann sichtbar zu Lasten der kommunalen Infrastruktur
Gemeinsame Erklärung der im Stadtrat von Suhl vertretenen Fraktionen und des Oberbürgermeisters zur Haushaltskonsolidierung
„Grundsätzlich ist die Stadt Suhl erfreut und dankbar, dass der Freistaat Thüringen in den vergangenen Jahren die Stadt Suhl mit Bedarfszuweisungen unterstützt hat.
Bei diesen Mitteln handelt es sich allerdings nicht um Fördermittel oder Almosen, sondern um Finanzmittel, die beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden und Landkreisen zustehen.
Deren Höhe bemisst sich allein an den Aufgaben, die eine Kommune zu erfüllen hat. Bei den Bedarfszuweisungen sind auch ausreichend sogenannte freiwillige Aufgaben zu berücksichtigen. Zu dem Umstand, dass im Zeitraum 2015 bis 2018 dafür durchschnittlich 9,3 Mio. € ausgereicht wurden, gehört allerdings auch die Wahrheit, dass bis 2014 Verlustvorträge in Höhe von 21,6 Mio. € aufgelaufen und pflichtgemäß auszugleichen waren.
Darin kommt zum Ausdruck, dass in den davor liegenden Jahren bei der Bemessung der Bedarfszuweisungen die tatsächliche Haushaltslage der Stadt Suhl seitens des Landes nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Tatsache, dass Suhl und andere Gemeinden und Landkreise auf Bedarfszuweisungen angewiesen sind, lässt eher den Schluss zu, dass die Kommunen und Landkreise finanziell nicht so durch das Land ausgestattet werden, wie das zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend notwendig wäre.
Offensichtlich wurden auch bei der Entscheidung über den Bedarfszuweisungsantrag für das Jahr 2019 wesentliche Beträge zum Abzug gebracht, die sich nicht an der Aufgabenwahrnehmung und somit nicht am tatsächlichen Bedarf der Stadt Suhl orientieren. Deshalb ist eine juristische Klärung dieser, für Suhl wichtigen Frage, von grundlegender und zukunftsweisender Bedeutung.
Natürlich sehen wir auch einen Sachzusammenhang zur Bereitschaft der Stadt Suhl, über eine eventuelle Rückkreisung zu entscheiden. Diese kommt im Bescheid zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes schon darin zum Ausdruck, dass die Stadt aufgefordert wird, bereits ab 01.05.2020 halbjährlich zum Stand der Umsetzung des Einkreisungsprozesses zu berichten.
Die bereits erreichten Einsparergebnisse, die zweifelsfrei auch zu einer günstigeren Haushaltslage in den vergangenen Jahren in der Stadt Suhl geführt haben, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese „Sparmaßnahmen“ für jedermann sichtbar zu Lasten der Qualität der kommunalen Infrastruktur (Straßen, Gehwege, Gebäude, Schulen, Sport- und Spielplätze, Grünflächenpflege) gegangen sind. Realistisch wurde hier in den vergangenen Jahren viel zu wenig Geld bereitgestellt.
Sparen kann man nur, wenn man Geld übrig hat. Die Stadt Suhl konnte und kann dringend notwendige Bedarfe über viele Jahre hinweg aufgrund von „Sparmaßnahmen“ oder besser gesagt Kürzungsmaßnahmen nicht bedienen.“
gez. Oberbürgermeister André Knapp (CDU)
für die CDU-Fraktion: gez. Dr. Tobias Uske
für die Fraktion Freie Wähler – Bündnis 90/Die Grünen: gez. Dr. Bernhard Hofmeier
für die Fraktion DIE LINKE: gez. Dr. Reiner Miersch
für die SPD-Fraktion: gez. Karin Müller
für die AfD-Fraktion: gez. Bernhard Meinunger