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Grüngutdeponien im Wald: Illegal und risikoreich

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Gebietsfremde Arten vermehren sich aus Stengel- und Wurzelstücken und gefährden Ökologie und Gesundheit. Illegale Entsorgung von Gartenabfällen zur Herbstzeit am höchsten

Erfurt (hs). Zur Herbstzeit erreicht die illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ihren jährlichen Höhepunkt. Aber nicht nur das: Mit widerrechtlich abgelagerten Gartenabfällen, Erd- und Pflanzmaterial aus Blumentöpfen, Wohnungspflanzen, Hecken- und Strauchschnitt und Rasenschnittgut finden immer mehr gebietsfremde Arten den Weg von Baumärkten und Gärtnereien in den Wald. Dort verbreiten sie sich über Knollen, Stengel- oder Wurzelstücke und gefährden das heimische Ökosystem, führen zu wirtschaftlichen Schäden oder bedrohen die Gesundheit des Menschen. Das Thüringer Waldgesetz ahndet derartige Praktiken mit Bußgeldern bis zu 12.500 €. Darauf macht die Thüringer Landesforstanstalt aufmerksam.

Wald ist ein bedeutender naturnaher Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere

„Wegen seiner Naturnähe und seiner räumlichen wie strukturellen Ausdehnung ist der Wald eine bedeutender Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. In Thüringens Wäldern kommen geschätzt 2.700 Arten an Farn- und Blütenpflanzen, zusätzlich etwa 800 Moosarten, 3.000 Großpilzarten und über 10.000 Tierarten vor – Tendenz steigend. Viele Waldareale sind vergleichsweise naturnahe bis natürliche Vegetationsformen. Immer mehr ist Wald Ersatzlebensraum und Rückzugsgebiet für Arten, deren ursprüngliche Lebensräume heute zerstört sind oder intensiv genutzt werden. Gebietsfremde Arten können dieses sensible Waldökosystem bedrohen, indem sie sich dort stark vermehren, heimische Arten verdrängen und negative Auswirkungen zeigen – etwa durch Veränderung des Nährstoffhaushaltes des Waldbodens. Auch verdrängen Riesenbärenklau, Asiatisches Springkraut und Sachalin-Knöterich örtlich die Naturverjüngung heimischer Baumarten. Der Riesenbärenklau kann auch direkt die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen, etwa durch allergische Reaktionen bei Berührung.

Illegale Ablagerungen oft in stadtnahen Wäldern

Neben dem obligatorischen Rasenschnitt finden sich regelmäßig Kirschlorbeer, Bambussorten oder auch Kronenschnitt etwa von Kiri- und Götterbaum in den illegalen Grünschnittablagerungen. Oft genug in Stadtnähe, an Waldrändern, Einmündungen von Forstwegen oder Waldparkplätzen. Für Waldbesitzer und  Förster ist das Phänomen keine Frage des Geldes, da Thüringer Deponien Grünschnitt oft genug kostenfrei entgegennehmen. „Es scheint so, dass viele Leute einfach nicht wissen, welche ökologischen Probleme die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald verursachen können, von den wirtschaftlichen ganz abgesehen“, so Gebhardt abschließend. Denn manche gebietsfremde Arten verbreiten sich extrem aggressiv, etwa der Götterbaum. Seine Bekämpfung ist aufwendig und teuer für den Waldbesitzer.

Nichtheimische Arten gibt es seit 1492

Gebietsfremde Arten wurden und werden, bewusst oder unbewusst, von anderen Kontinenten nach Deutschland und damit auch Thüringen eingeführt – und umgekehrt. Die Geschichte der Ausbreitung nicht heimischer Arten begann mit der Entdeckung anderer Kontinente durch europäische Seefahrer. Eine zentrale Rolle spielt hierbei Christoph Kolumbus und das Jahr 1492. Mit diesem Datum -willkürlich festgelegt- sind nichtheimische Arten jene, die an neuen Orten der Welt verwildern. Nicht immer zum Nachteil: Kartoffel und Mais, heute aus Deutschland nicht wegzudenken, sind nach dieser Definition nichtheimische Arten.

Titelbild: Drüsiges Springkraut, ursprünglich aus Indien kommend, an der Schwarza: Heimische Arten und deren Vermehrung werden eingeschränkt.
Text/Foto: ThüringenForst, Dr. Horst Sproßmann

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