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Gewässerrandstreifen: Neue Broschüre klärt über die Umsetzung auf
Siegesmund: „So schützen wir zusammen mit Landwirten und Kommunen unsere Gewässer“
Erfurt (lr). Mit dem neuen Thüringer Wassergesetz werden Bäche, Flüsse und Seen durch die Einführung von Gewässerrandstreifen besser vor Dünger und Pestiziden geschützt. Die Regelungen zum Randstreifen gelten ab dem 1. Januar 2020. Eine neue Broschüre soll Landwirtinnen und Landwirte, Behörden und interessierte Bürgerinnen und Bürger vorab informieren:
https://aktion-fluss.de/wp-content/uploads/FINAL_GWR_MB_2019-08-12_inkl.-Layout.pdf (2,69 MB)
„Wenn wir unser Wasser besser vor Nitraten und Pestiziden schützen wollen, brauchen wir gut angelegte Gewässerrandstreifen. So schaffen wir gleichzeitig mehr Lebensraum für Insekten. Nur wenige Gewässer in Thüringen sind ökologisch intakt. Flüsse wie z. B. die Helme, Wipper oder Unstrut sind durch intensive landwirtschaftliche Nutzung besonders bedroht“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.
Noch immer weisen 80 Prozent der Thüringer Gewässer u.a. infolge der Erosion von Ackerflächen zu hohe Nährstoffbelastungen auf. Verschlämmte Gewässersohlen, Sauerstoffmangel und lokale Fischsterben sind die Folge. Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, werden sie durch Gewässerrandstreifen besser geschützt.
Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er 5 Meter am Gewässer dauerhaft begrünt oder einen mindestens 10 Meter breiten Streifen zwar als Ackerland nutzt, aber dort auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet.