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Rekordinvestitionen in Kindergärten und Kindertagespflege im Freistaat Thüringen

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Erfurt (lr). In der Förderperiode von 2017 bis 2020 erhalten 281 Thüringer Kindergärten und drei Kindertagespflegestellen Finanzmittel aus den Kita-Investitionsprogrammen des Bundes und des Landes. Allein mit den Mitteln des Bundesprogrammes werden 4.386 Betreuungsplätze in Kinderkrippen, Kindergärten und der Kindertagespflege erhalten und darüber hinaus 1.891 Plätze neu geschaffen.

Dazu erklärt Bildungsminister Holter: „Das ist rekordverdächtig. Wir wollen, dass junge Familien sich in Thüringen wohl fühlen. Dafür schaffen wir die besten Bedingungen.“

Aus dem Gesetz über „Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“ stehen Thüringen in der laufenden Förderperiode Bundesmittel in Höhe von 28,6 Millionen Euro zur Verfügung. Land und Kommunen stellen weitere 36,2 Millionen Euro bereit.

„Seit Bestehen des Bundesprogramms nutzen wir die zur Verfügung stehenden Mittel intensiv und vollumfänglich. Neben der guten Versorgung mit Betreuungsplätzen garantieren wir Betreuungszeiten von bis zu zehn Stunden am Tag. Das ist deutschlandweit spitze und ein wichtiger Standortfaktor für junge Familien, die hier leben und arbeiten wollen“, so Holter weiter.

Aktuell gibt es im Freistaat etwa 100.000 genehmigte Plätze in 1.320 Kindertageseinrichtungen. Rund 95.200 Kinder werden dort betreut. Mit den Finanzmitteln sorgen Bund, Land und Kommunen gemeinsam dafür, dass bei Bedarf neue Plätze geschaffen und bestehende modernisiert werden.

Zusätzlich zum Förderprogramm des Bundes stellt Thüringen weitere Mittel für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt und sozialen Infrastruktur zur Verfügung. In den Jahren 2018 und 2019 fließen davon zusätzlich zum Bundesprogramm zehn Millionen Euro in Investitionen in Kindertageseinrichtungen.

In die Entscheidung zur Gewährung der jeweiligen Fördermittel werden die Jugendämter und die örtlichen Jugendhilfeausschüsse einbezogen. Es erfolgt eine Priorisierung nach Dringlichkeit der gestellten Anträge.

Hintergrund:

Bund, Länder und Kommunen haben auf dem sogenannten Krippengipfel im April 2007 vereinbart, schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot aufzubauen. Die Förderprogramme des Bundes richten sich daher auf den Ausbau von Betreuungsplätzen. Ziel ist die Schaffung und die Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege durch die Förderung entsprechender Investitionen. Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder die solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. In der vergangenen Förderperiode von 2015 bis 2018 konnten mit den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln in Höhe von 14,1 Millionen Euro etwa 1.100 Betreuungsplätze neu geschaffen und rund 1.300 Plätze im Bestand gesichert werden. Land und Kommunen unterstützten mit 27,8 Millionen Euro.

Übersicht über die Fördersummen:

Text: TMBJS

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