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Steffen Harzer zur „Unterschutzstellung ,Kleiner Thüringer Wald'“

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Hildburghausen. Auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Steffen Harzer (Die Linke) zum „Kleinen Thüringer Wald“ hat die Landesregierung wie folgt geantwortet:

„Das Gebiet ist Bestandteil der Fachplanung Landschaftsschutzgebiet des Thüringer Landesamtes, Bergbau und Naturschutz und dort unter der Nummer 77 geführt.“

Weiter heißt es in der Beantwortung der Anfrage:

„Der Landkreis Hildburghausen hat am 19. August 1992 beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Außenstelle Suhl die einstweilige Sicherung des Gebietsanteils Landkreis Hildburghausen „beantragt“. Nach dem Jahr 1992 sind keine Anfragen aus dem Landkreis Hildburghausen bekannt.“

Daher ist die Behauptung von Frau Floßmann, dass wenig fachliches Interesse bei Mitgliedern der Landeregierung bei der Ausweisung vorläge, einfach falsch. Denn Landschaftsschutzgebiete werden nicht auf Antrag, sondern vom Amts wegen ausgewiesen. Die Voraussetzungen sind im § 26 Abs.1 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt.

„„Anträge“ werden aber, soweit sie eine Begründung enthalten, als Anstoß für eine Prüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebietes genommen.“

Weiter heißt es wörtlich in der Anfrage:

„Aufgrund der vorgenannten Arbeitsplanung und der personellen Kapazitäten konnte eine Ausweisung nicht durchgeführt werden.“

Es ist also eine personelle und keine fachliche Frage. Da ist die Antwort relativ einfach, Rot-Rot-Grün hat in den letzten Jahren massiv neue Lehrer eingestellt (mehr als 3.500) und im Bereich der inneren Sicherheit die Ausbildungskapazitäten für Polizisten verdoppelt. Den Personalabbau aus der CDU-Regierungszeit in anderen Bereichen konnten wir daher nicht korrigieren. Ergänzend sei erwähnt, dass gerade die CDU und Ihr Fraktionsvorsitzender Rot-Rot-Grün vorwirft zu viel Personal zu beschäftigen und Personal nicht in ausreichender Zahl abzubauen.
Das führt dann dazu, dass Wartelisten für solche Projekte existieren, die nach fachlicher Notwendigkeit und Dringlichkeit abgearbeitet werden müssen.

Auch zum Schwarzstorch gibt es Aussagen in der Anfrage:

„Die ältesten im fachübergreifenden Informationssystem des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz dokumentierten Nachweise des Schwarzstorches stammen aus dem Jahr 2008, der jüngste aus dem Jahr 2017.“

Weiter wird ausgeführt das die obere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme auf die windenergiesensiblen Vogelarten hingewiesen hat. Den Regionalen Planungsgemeinschaften wurde zur Berücksichtigung des Konfliktpotential ein auf den vorhandenen Daten beruhender avifaunistischer Fachbeitrag zur Verfügung gestellt wurde, in dem u.a. die vorhandenen Dichtezentren als zur Freihaltung empfohlen aufgeführt werden. Wie schon in der Einwohnerversammlung in Oberstadt vom Landrat festgestellt, handelt es sich im Bereich des „kleinen Thüringer Waldes“ um kein Dichtezentrum.

Wörtlich heißt es weiter:
„Das vorhandene artenschutzrechtliche Konfliktpotential muss durch vertiefende Prüfung spätestens im Zulassungsverfahren abgearbeitet … werden.“ Das bedeutet auch, dass die Prüfung jetzt bereits im Stadium der Erarbeitung der Regionalpläne erfolgen kann.

In der Kleinen Anfrage wird dann weiter ausgeführt, dass die Landesregierung der Auffassung ist, die sogenannte Döpelstudie wäre eine taugliche Grundlage für die Erarbeitung der Regionalpläne.

Daher ist abschließend festzustellen, so Harzer, dass die angeblichen Aktivitäten zur Unterschutzstellung des „Kleinen Thüringer Waldes“ nur Schutzbehauptungen der handelnde Lokalpolitiker sind und das bei Anwendung der vorhandenen Döpelstudie seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft der „Kleine Thüringer Wald“ im derzeit betroffenen Bereich nicht als Windvorranggebiet ausgewiesen worden wäre. Damit ist auch die Behauptung widerlegt die Landesregierung unter Rot-Rot-Grün hätte den „Kleinen Thüringer Wald“ als Windvorranggebiet präferiert und ausbauen wollen.

Hintergrund:
Döpelstudie – die Firma Döpel Landschaftsplanung hat im Jahr 2013 vom damaligen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr unter Minister Christian Carius (CDU) sowie ergänzend vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unter Ministerin Birgitt Keller (Die Linke) im Jahr 2015 eine sogenannte Haupt- und Ergänzungsstudie zur Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen erstellt.

Die ganze Kleine Anfrage ist nachzulesen unter der Drucksache 6/7408 – Unterschutzstellung des „Kleinen Thüringer Waldes“

Text: WKB Steffen Harzer

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