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Neues Landesnaturschutzgesetz verabschiedet
Siegesmund: „So bewahren wir unsere Naturschätze“
Suhl (lr). Die Novelle des Thüringer Landesnaturschutzgesetzes wurde am Freitag, 5. Juli 2019, vom Landtag verabschiedet. Dazu erklärt Anja Siegesmund: „Für den Naturschutz in Thüringen ist heute ein großer Tag, denn nun gilt eines der modernsten Naturschutzgesetze der Bundesrepublik im grünen Herzen. Angesichts immer länger werdender Roter Listen sowie des dramatischen Artensterbens ist ein gemeinsamer Kraftakt für unsere schöne Natur mehr als nötig. Laut Umweltbewusstseinsstudie ist für rund 65 Prozent der Menschen Umwelt- und Klimaschutz sehr wichtig. Daran arbeiten wir seit Beginn dieser Legislatur mit Hochdruck. Die von uns errichteten und bundesweit beachteten Natura 2000-Stationen werden nun gesetzlich verankert. Sie sind das Herzstück des Gesetzes. Das ist ein Meilenstein für diese Kümmerer vor Ort und den Naturschutz insgesamt.“
Die Natura 2000-Stationen sind im Gesetz verankert, um sie auch finanziell dauerhaft abzusichern. Mit den seit 2015 geschaffenen, mittlerweile 12 Natura 2000-Stationen gibt es ein effektives Netzwerk für den Naturschutz in allen Regionen des Landes. Sie sind Partner für Naturschutzbehörden, Landwirtinnen und Landwirte und die Naturschutzverbände vor Ort, stoßen wichtige Naturschutzprojekte an, werben Finanzierungsmittel dafür ein. Alle Bürgerinnen und Bürger profitieren davon und die heimische Tier- und Pflanzenwelt wird geschützt. Der Lebensraum bedrohter Arten bleibt erhalten.
Zu den weiteren wichtigen Neuerungen gehört auch ein verbesserter Alleenschutz. Diese prägen die Landschaft und sie sind auch Lebensraum für Insekten und Vögel. Notwendige Schnittmaßnahmen sind weiter möglich, um die Bäume gesund zu erhalten oder aus Gründen der Verkehrssicherheit. Voreilige Fällungen wie in Birx vor einigen Jahren sind damit künftig ausgeschlossen.
Gegen Gentechnik ist im Gesetz festgehalten, dass in hochwertigen Schutzgebietskategorien wie Naturschutzgebieten und Nationalparks der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen verboten ist. Wichtig gegen das Artensterben ist auch die Erweiterung um ein Pestizidverbot. Insbesondere die heimischen Insekten, die als Bestäuber von Nutzpflanzen wie auch als Nahrungsgrundlage für viele Vogelarten unersetzlich sind, wollen wir so besser schützen und deren weiteren Rückgang stoppen.
Zu den weiteren Inhalten des Naturschutzgesetzes gehören u.a.:
- Zustand der biologischen Vielfalt: Künftig soll einmal in jeder Legislaturperiode ein Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlicht werden. Hier kann erkennbar werden, wo im Naturschutz Erfolge erzielt werden konnten.
- Schutz für linienhafte Anpflanzungen: Einen ähnlichen Schutz wie für Alleen soll es auch für linienhafte Anpflanzungen geben, die als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe neu gesetzt werden. Hiermit wird Lebensraum für bestimmte Arten geschützt und ebenso das Landschaftsbild.
- Elektronische Mittel bei den Ausweisungsverfahren: Durch die Zulassung elektronischer Mittel bei Schutzgebiets-Ausweisungsverfahren wird die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in diesen Verfahren einfacher und die Einbringung ihrer Anregungen erleichtert.
- Nationales Naturmonument: Die neue Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument wurde in das Gesetz aufgenommen – und damit auch das bereits vom Landtag verabschiedete Gesetz für das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen unterstützt.
- Erfüllung internationaler Kriterien: Thüringens Nationalpark und die Biosphärenregionen sollen deutschlandweite Aushängeschilder sein und Naturschutz und Regionalentwicklung gleichermaßen fördern. Um für Touristen attraktiv zu sein, müssen diese internationale Kriterien erfüllen. Daher wurden wesentliche Kriterien im Gesetz festgeschrieben. Parallel kann eine UNESCO-Anerkennung beantragt werden, die für die Regionen einen ökonomischen Mehrwert besitzt.