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Erpressung per E-Mail
Breitungen (ots). Am 7. Juni 2019 zeigte ein Geschädigter an, dass er am 6. Juni eine E-Mail bekommen habe, in welcher er aufgefordert werde, binnen 72 Stunden einen Betrag von 2.000 Euro in Form von Bitcoins an die in der E-Mail genannten Adresse zu senden. Die Täter drohten in der E-Mail, dass, wenn er der Zahlung nicht nachkäme, dubiose Videos, die er sich angeblich im Internet angesehen habe, an seine Kontaktadressen weitergeleitet würden. Weiterhin gaben die Täter an, dass sie das Betriebssystem des Geschädigten gehackt und nun volle Kontrolle darüber hätten. Gegen den oder die unbekannten Täter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung eingeleitet.