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Schon 4.446 Azubi-Tickets im Freistaat Thüringen verkauft
Marktforschung startet in dieser Woche
Erfurt (lr). Nach einem halben Jahr seit Start des Azubi-Tickets kann sich die Bilanz bereits mehr als sehen lassen. Mit Stand März 2019 wurden bereits 4446 Tickets verkauft und werden genutzt. Fast alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen sich an diesem Angebot für ihre jungen Leute. Einzig der Landkreis Greiz nimmt nicht teil.
Die Thüringer Verkehrsministerin Birgit Keller sagte am 8. April 2019 in Erfurt anlässlich des Starts der Marktforschung zum Fahrscheinangebot für Auszubildende: „Die sorgfältige Vorbereitung bis zum Start des Azubi-Tickets Thüringen hat sich somit wirklich gelohnt. Ich will an dieser Stelle allen Beteiligten nicht nur den Mitarbeitern meines Hauses, sondern auch jenen in den Landkreisen bzw. den Verkehrsträgern für ihren Willen, etwas zu bewegen, danken.
Das Azubi-Ticket Thüringen durchläuft gegenwärtig eine sehr gelungene Pilotphase (bis 31.12.2019) mit vorläufig kalkulierten Preisen. Aber wir brauchen Sicherheit für eine langfristige Zukunft. Aus diesen Gründen wird diese Pilotphase durch eine Marktforschung begleitet, die diese Woche startet. Ich bitte darum alle Azubis, die zugesendeten Umfragebögen ausgefüllt an die Marktforscher zurückzusenden. Liebe Azubis: Sie entscheiden mit, ob dieses Mobilitäts-Angebot für Auszubildende langfristig gesichert werden kann! Das Ticket ist zugleich auch ein anderes wichtiges Signal: es zeigt, dass wir einen gangbaren Weg für einen flächendeckenden Thüringer Verkehrsverbund gefunden haben. Das gilt es Stück für Stück weiterzuentwickeln, Vertrauen und Zusammenarbeit aufzubauen.“
Hintergrund: Mit dem Azubi-Ticket Thüringen können Auszubildende rund um die Uhr in nahezu ganz Thüringen Zug, Bus und Straßenbahn fahren – so oft sie wollen und wann sie wollen. Dies gilt für den Thüringer Eisenbahnverkehr, für sämtliche Busse und Straßenbahnen im VMT-Gebiet und für fast alle ÖPNV-Angebote der Landkreise (außer Landkreis Greiz). Das Ticket gilt nicht nur auf dem Weg vom Wohnort zur Berufsschule oder den Ausbildungsplatz sondern auch in der Freizeit.
Mit einer Förderrichtlinie wird allen Kreisen die Teilnahme am Azubi-Ticket ermöglicht. Das Land ist auf die Mitwirkung der Landkreise angewiesen, weil diese die Aufgabenträgerschaft für den Bus- und Straßenbahnverkehr haben. Das Land ist für den Schienennahverkehr zuständig. Mit den Bahnunternehmen und dem VMT hat das Land entsprechende Verträge geschlossen. Das Ticket kostet die Auszubildenden monatlich 50 Euro. Eigentlich wären es 153,89 Euro. Die Differenz trägt das Land, und stellt dafür 5 Mio. € pro Jahr im Landeshaushalt bereit.
Das Thüringer Azubi-Ticket gilt seit dem 1. Oktober 2018 und ist als Jahresabonnement für 12 Monate ab Erwerb erhältlich. Es ist in den Verkaufs- und Kundencentern im VMT-Gebiet und bei den beteiligten Schienennahverkehrsunternehmen (flächendeckend in Thüringen (alle Landkreise bis auf den Landkreis Greiz) möglich. Das Azubi-Ticket Thüringen gilt nicht für Schüler allgemeinbildender Schulen.
Die Verkaufszahlen sind seit Einführung kontinuierlich gestiegen:
Oktober 2018 1711
November 2018 2910
Dezember 2018 3688
Januar 2019 4043
Februar 2019 4383
März 2019 4446
Damit es auch in den Folgejahren ab 2020 angeboten werden kann, dürfen nicht mehr kalkulierte Finanzzahlen wie bisher als Grundlage genommen werden. Um eine entsprechend seriöse Planungsgrundlage zu erstellen, wurde eine gezielte Marktanalyse parallel zur Einführung des Tickets erhoben. Die angebotenen Fahrpreise dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der ohnehin zuschussbedürftigen Verkehrsunternehmen führen und sollen eine seriöse Etatisierung seitens des Landes sowie der teilnehmenden Verkehrsträger gewährleisten.
Die Erhebung, die nur an die Käufer ergeht, wird das Nutzungsverhalten der Berufsschüler analysieren und bewerten. Die Ergebnisse der Marktforschung werden dazu genutzt, das Ticket für die Azubis während der Pilotphase vom 01.10.2018 bis 31.12.2019 einer Prüfung hinsichtlich Markttragfähigkeit und finanziellem Ausgleichsbedarf zu unterziehen. Mit den Ergebnissen (sie werden im Frühsommer erwartet) wird der künftige sog. Referenzpreis (tatsächlicher kostendeckender Preis) ermittelt. Erst wenn dieser Preis feststeht kann auf Basis der zur Verfügung stehenden Zuschüsse des Landes der Abgabepreis an die Azubis bestimmt werden. Es ist einzuschätzen, dass konkrete Aussagen hierzu erst im Sommer 2019 getroffen werden können.