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Ministerin Keller fordert rechtmäßiges und fachlich nachvollziehbares Verfahren beim SuedLink
Erfurt (lr). Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben gestern das aktualisierte Trassenkorridor-Netz und den sogenannten Vorschlagskorridor für das Erdkabelvorhaben SuedLink vorgestellt. Der SuedLink soll ab 2025 Windstrom von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg und Bayern transportieren und so das Abschalten der Kernkraftwerke kompensieren. Neben diesen beiden Ländern sind derzeit noch Niedersachen, Hessen und Thüringen von den bisherigen Planungen betroffen. Dabei wurde der mögliche Trassenkorridor durch Thüringen als Vorschlagskorridor bezeichnet. Der ebenso mögliche Trassenkorridor durch Hessen wurde als „durchgehende Alternative“ eingestuft. Das Korridornetz enthält darüber hinaus verschiedene Querspangen zwischen dem westlichen und östlichen Korridor als sog. ernsthaft in Betracht kommende Alternativen.
Die Vorhabenträger haben gestern Vormittag gegenüber den Ländervertretern betont, dass es keine großen Unterschiede zwischen dem östlichen Erdkabelkorridorverlauf durch Thüringen und dem westlichen Verlauf durch Hessen gebe. Der Korridor durch Hessen werde aufgrund der bautechnischen Voraussetzungen derzeit als etwas schlechter geeignet eingestuft. Da aber bisher weder die bautechnischen Details noch der Artenschutz abschließend und umfassend geprüft worden seien, sei die Bekanntgabe des Vorschlagskorridors noch keine Vorwegnahme des Endergebnisses.
Dazu Ministerin Keller: „Ich erwarte von den Vorhabenträgern, insbesondere von der TenneT, eine objektive, nachvollziehbare und rechtmäßige Vorgehensweise. Die Berichterstattung aus der hessischen Presse irritiert mich sehr. Dies schadet der Energiewende insgesamt. Von der Bundesnetzagentur als verfahrensführende Behörde erwarte ich, dass Sie für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf sorgt und dies den Beteiligten, wenn nötig, nochmals klarmacht. Das Planungsministerium wird sich weiterhin sehr kritisch am Verfahren beteiligen und alle Hebel in Bewegung setzen, um ein rechtlich sauberes und fachlich nachvollziehbares Ergebnis zu erreichen. Bereits am 29. November 2016 habe ich für die Landesregierung eine Stellungnahme im vorförmlichen Verfahren abgegeben. Das förmliche Verfahren soll noch in diesem Monat beginnen. Ende 2018 oder Anfang 2019 ist mit der endgültigen Entscheidung über den Trassenkorridor zu rechnen. Bis dahin besteht noch mehrfach die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben und die Thüringer Interessen deutlich zu machen. Thüringen wird einen Erdkabelkorridorvorschlag in das Verfahren einbringen, der sich im Gegensatz zu den bisherigen Vorschlägen tatsächlich an dem gesetzlich geforderten gradlinigen Verlauf nach Baden-Württemberg orientiert.“
Nach bisherigen Informationen beabsichtigen die Vorhabenträger am 17. und 24. März 2017 die Anträge auf Bundesfachplanung für diejenigen Abschnitte des SuedLink zu stellen, von denen auch Thüringen betroffen ist. Die Antragskonferenzen würden dann voraussichtlich im Mai 2017 durchgeführt werden. Die Bundesnetzagentur beteiligt die Öffentlichkeit, die Behörden und die betroffenen Gebietskörperschaften.