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Neue Förderrichtlinien stärken den sozialen Wohnungsbau im Freistaat Thüringen
Bauministerin Birgit Keller: „Wir brauchen gute und bezahlbare Wohnungen in Stadt und Land.“
Erfurt (lr). „Der soziale Wohnungsbau hat in den vergangenen Jahren in Thüringen eine größere Bedeutung bekommen. Es wird wieder investiert“, stellte Bauministerin Birgit Keller heute in Jena bei der Präsentation der neuen Wohnungsbauförderrichtlinien fest. „Um diese positive Entwicklung weiter zu verstetigen, haben wir unsere Richtlinien nachjustiert und den sich stetig ändernden Erfordernissen des Wohnungsmarktes angepasst.“
„Wohnen ist kein Gut wie jedes andere, sondern ein existenzielles Grundbedürfnis“, so Keller weiter. „Rund 60 Prozent der Thüringer Haushalte hätten mit ihrem Einkommen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung. Wohnungsbauförderung zielt also auch auf die Mitte der Gesellschaft. Wir schaffen neue Belegungsbindungen und wollen Wohnungen länger als ursprünglich vorgesehen in der Belegungsbindung halten. Klar ist: Wir brauchen gute und bezahlbare Wohnungen in Stadt und Land.“
50 Millionen Euro stellt Thüringen jährlich für den Sozialen Wohnungsbau bereit. Diese Mittel kann die Wohnungswirtschaft über verschiedene Förderprogramme im Bereich Neubau und Sanierung als Darlehen oder Zuschuss für den Sozialen Wohnungsbau abrufen. „Wir waren in den vergangenen Monaten in einem Dialogprozess mit der Thüringer Wohnungswirtschaft. Im Ergebnis haben wir neue Ansatzpunkte gefunden, um unsere Richtlinien zu optimieren. Wir wollen den Sozialen Wohnungsbau stärken, sowohl im Bereich Neubau als auch bei der Modernisierung“, erläuterte die Bauministerin. Auch Frank Emrich, Verbandsdirektor des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft (vtw), begrüßte die neuen Förderrichtlinien: „Wir sehen in den nun vorgelegten neuen Richtlinien ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Investitionen abzusichern. Bezahlbares Wohnen erfordert ein konstruktives Miteinander aller Akteure, darauf setzen wir auch in Zukunft.“
Die neuen Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau gelten bis Ende 2020 und sollen so Kontinuität in der Wohnraumförderung über das Ende der Legislaturperiode hinaus sichern. Künftig soll bei einer Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre auch die Zinsfreiheit bei einem Darlehen um fünf Jahre verlängert werden. Zudem soll ein Baukostenzuschuss für Neubauprojekte anders als bisher auch dann gezahlt werden, wenn die ortsübliche Miete auch ohne diesen Zuschuss erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass der Bauherr stattdessen zusätzliche Wohnungen bereitstellt, die mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über 15 Jahre versehen werden. Diese Wohnungen werden zudem mit jeweils 15.000 Euro bezuschusst.
In den Richtlinien wurden die Einkommensgrenzen für Wohnungsuchende um 20 Prozent erhöht, um der Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und den Kreis der Mieter mit Wohnberechtigungsschein zu erweitern. Die Höhe der angemessenen Mieten wurde moderat um weniger als zehn Prozent von 4,90 Euro/qm bis 5,50 Euro/qm je nach Gemeindekategorie auf 5,20 Euro/qm bis 5,90 Euro/qm erhöht. Außerdem wurde auch die Baukostenobergrenze entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung um 100 Euro/qm erhöht.
„Wir sind bei der Neufassung der Förderrichtlinien der Wohnungswirtschaft bei vielen Wünschen entgegen gekommen, auch manche Kompromisse eingegangen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken“, sagte Keller.
Hintergrund: Der vor einigen Jahren rückläufige Trend im Sozialen Wohnungsbau konnte gestoppt werden. 2015 waren dazu die Förderrichtlinien einer ersten Überarbeitung unterzogen worden. Der Anteil der Förderdarlehen war z.B. beim Innenstadtstabilisierungsprogramm und bei dem Thüringer Modernisierungsprogramm Mietwohnung auf bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten erhöht worden. Gleichzeitig wurden Zins- und Tilgungskonditionen im Mietwohnungsbau verbessert. In der Folge haben die Wohnungsbauunternehmen die überwiegend auf Darlehen basierenden Wohnungsbauprogramme trotz der andauernden Niedrigzinsen am Kapitalmarkt wieder in Anspruch genommen. Insbesondere die Kombination aus Baudarlehen, Tilgungs- und Bauzuschüssen haben dazu geführt, dass sich die Wohnungsbauförderung vor allem im Mietwohnungsneubau seit 2016 einer wieder steigenden Nachfrage erfreut. 2018 hat sich die Neubauförderung mit 31,9 Mio. € für 232 Wohnungen gegenüber 2017 mehr als verdoppelt (15,4 Mio. €). Im Barrierereduzierungsprogramm wurden darüber hinaus in den letzten zweieinhalb Jahren 31,7 Mio. € für rund 4.300 Wohnungen ausgereicht. Diese positive Entwicklung soll durch die neuen Förderrichtlinien verstetigt werden.